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1. Geschichte

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Bei der Psychotherapie handelt es sich um eine vergleichsweise junge Form der Berufsausübung, die ihren Aufschwung in Deutschland erfahren hat, nachdem die Krankenkassen ab 1967 die Inanspruchnahme von tiefenpsychologisch fundierter oder psychoanalytischer Psychotherapie im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung ermöglichten.[447] Ausschlaggebend dafür war die Feststellung, dass die Behandlungsmethoden der Psychotherapie nach den „Regeln der ärztlichen Kunst“ erfolgen. Im Gegensatz zur Psychoanalyse „entstand die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie erst als Produkt der Auseinandersetzung um die Einführung von Psychotherapie als Regelleistung zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung und gesetzlichen Krankenkassen“ (Helle). Den „Aufschwung“, den die Psychotherapie in der Praxis nahm, markiert auch die Zunahme der vertragsärztlich tätigen Psychotherapeuten.

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Die ambulante vertragspsychotherapeutische Versorgung in Deutschland wird nach Angaben der BPtK aus dem Jahr 2019 von rund 52.000 Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Psychotherapeutische Leistungen werden darüber hinaus auch von Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie und Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie erbracht.

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1980 wurde die bereits 1976 neu gefasste „Psychotherapeuten-Richtlinie“ als Behandlungsgrundlage für Diplompsychologen sowie Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten um die Verhaltenstherapie ergänzt. 1987 wurde – neben der Anerkennung der Verhaltenstherapie als Richtlinienverfahren – die psychosomatische Grundversorgung eingeführt.[448] Behandlungsformen sind anerkannte Psychotherapieverfahren im Sinne dieser Richtlinie. In ihrer therapeutischen Wirksamkeit sind psychoanalytisch begründete Verfahren und Verhaltenstherapie belegt. Als psychoanalytisch begründete Psychotherapieverfahren gelten im Rahmen dieser Richtlinie die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die analytische Psychotherapie.

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Psychotherapeuten behandeln seelische Erkrankungen, wobei nach der aktuellen Richtlinie darunter eine „krankhafte Störung der Wahrnehmung, des Verhaltens, der Erlebnisverarbeitung, der sozialen Beziehungen und der Körperfunktionen“ verstanden wird. Es gehört zum Wesen dieser Störung, dass sie der willentlichen Steuerung durch den Patienten nicht mehr oder nur zum Teil zugänglich ist.[449]

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Gegenstand der Ausübung der heilkundlichen Psychotherapie im Sinne des PsychThG ist jede mittels wissenschaftlich geprüfter und anerkannter psychotherapeutischer Verfahren berufs- oder geschäftsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist, § 1 Abs. 2 S. 1 PsychThG. Psychologische Tätigkeiten, die die Aufarbeitung oder Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben, gehören nicht zur Ausübung der heilkundlichen Psychotherapie.

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Somit handelt es sich bei Psychotherapeuten um eigenständige Heilberufe. Mit Inkrafttreten des Gesetzes am 31.1.1999 wurde die Approbation Voraussetzung für die Berufsausübung.

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