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a) Musterberufsordnung

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Die Musterberufsordnung für die Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (MBO-PP/KJP)[456] hat zum Ziel, „das Vertrauen zwischen Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten und ihren Patientinnen oder Patienten zu fördern, den Schutz der Patientinnen und Patienten zu sichern, die Qualität der psychotherapeutischen Tätigkeit im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung sicherzustellen, die freie Berufsausübung zu sichern, das Ansehen des Berufs zu wahren und zu fördern und auf berufswürdiges Verhalten hinzuwirken und berufsunwürdiges Verhalten zu verhindern.“ (Präambel). Die Formulierungen der allgemeinen Berufspflichten nehmen Prinzipien der Gesundheits- und Biomedizinethik, hier vor allem die von Beauchamp und Childress formulierten Anforderungen „respect for autonomy, nonmaleficence, beneficence, justice“ auf (§§ 3 Abs. 2, 7 Abs. 1 S. 1, 14 Abs. 2 S. 2 MBO-PP/KJP) und gewichten sie (Abs. 3 bis 6).[457]

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