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Auszug aus den Richtlinien für Sprunganlagen Kunstspringen9

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1.Die Sprungbretter müssen mindestens 4,80 m lang und 0,50 m breit sein.

2.Sie müssen in ihrer ganzen Länge mit einer ausreichend rutschsicheren Auflage versehen sein.

3.Sie müssen mit verstellbaren Walzen, die vom Springer leicht einstellbar sind, ausgestattet sein.

6.Die Sprungbretter müssen in Nulllage montiert sein, wenn sich die Walze in mittlerer Einstellung befindet.

7.Die Sprungbretter sollten entweder auf einer oder auf beiden Seiten der Turmplattform angebracht sein.

8.Für das Synchronspringen sollen mindestens zwei Bretter gleicher Höhe nebeneinander installiert werden, sodass während des ganzen Sprunges die Sicht der Springer durch kein Hindernis zwischen den Brettern behindert wird.

9.Die Wassertemperatur sollte nicht weniger als 26 +/-1° C betragen.

10.Eine mechanische Vorrichtung zur Erzeugung einer bewegten Wasseroberfläche ist unterhalb der Sprunganlage anzubringen. Diese soll den Springern das leichte Erkennen der Wasseroberfläche ermöglichen (Kräuselanlage). In Bädern mit »Bubble«-Anlagen (Vorrichtung zur Erzeugung eines »Luftkissens« unter der Absprungstelle) darf diese Anlage nur zur Erzeugung einer bewegten Wasseroberfläche verwendet werden, falls sie mit sehr geringem Druck betrieben werden kann. Falls dies nicht möglich ist, soll ein horizontales Berieselungssystem (Schlauch) verwendet werden.

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