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Sicherheit an der Sprunganlage
ОглавлениеFür die Nutzung der Sprunganlagen sollten aus Sicherheitsgründen bestimmte Regeln eingehalten werden. Ich unterscheide hier Regeln des allgemeinen Badebetriebes unter Aufsicht eines oder mehrerer Schwimmmeister und von Regeln, die im Trainingsbetrieb gelten.
Grundsätzlich gilt für alle:
•Nie zur Seite springen, immer geradeaus springen!
•Rückwärts nicht mehrfach an der Brettspitze hüpfen, du könntest abrutschen oder unkontrolliert zur Seite katapultiert werden.
•Nicht springen oder wippen, wenn sich noch jemand unter dem Brett oder Plattform befindet.
•Springst du von einem Brett oder einer Plattform, die sich unmittelbar am Beckenrand befindet, schwimmst du sofort nach dem Auftauchen an diesen Beckenrand und steigst aus dem Becken.
•Springst du von einem Brett oder einer Plattform, die sich nicht direkt am Beckenrand befindet, sondern sich zwischen deinem Brett/Plattform und Beckenrand noch irgendeine andere Sprungmöglichkeit befindet, schwimmst du nach dem Auftauchen sehr zügig genau unter deiner Absprungplattform/Brett zurück an den Beckenrand in Richtung Brett/Turmaufstieg.
•Wird während des Trainings beispielsweise von mehreren Brettern und Plattformen gesprungen, geben die Trainer die Plattform oder das Brett durch lautes Rufen der Höhe und deuten der Zahl mit den Händen frei.
•Niemals vom Beckenrand wieder ins Wasser neben der Sprunganlage springen.
Das Springerbecken sollte immer komplett geräumt sein, d. h.: keine weiteren Badegäste oder Sportler, die im Becken schwimmen.
Je höher die Türme, um so mehr Aufsichtspersonal sollte am Beckenrand stehen. Im Badebetrieb sollte immer nur eine Plattform oder Absprungmöglichkeit geöffnet sein. Zum Beispiel empfiehlt es sich bei Sprüngen von der 10-m-Plattform eine Aufsichtsperson auf dem Turm stehen zu haben, die in Blickkontakt mit einer weiteren unten am Beckenrand befindlichen Person die Absprünge regelt. Die untere Person kontrolliert das Eintauchen und herausschwimmen, die obere den Absprung.
Benutzungsordnung der Sprunganlage im Fächerbad für Badegäste
Interview mit Bettina Dürrbeck, seit 40 Jahren Schwimmmeisterin in Karlsruhe in Bädern mit Sprunganlagen
Bettina, wie ist die Aufsichtspflicht an Sprunganlagen in öffentlichen Bädern genau festgelegt?
Es gibt keine allgemeinen verbindlichen Regeln, die Aufsicht wird individuell in den Bädern unterschiedlich geregelt. Wir haben hier im Fächerbad für die Badegäste ein 1-m- und ein 3-m-Brett zur Verfügung, von denen immer nur eines geöffnet ist.
Unsere allgemeinen Sprungregeln hängen am Sprungturm. Ist das 1-m-Brett geöffnet, genügt es, wenn der Schwimmmeister das Geschehen auch mit etwas räumlichem Abstand beaufsichtigt.
Wenn wir das 3-m-Brett öffnen, steht eine Aufsichtsperson direkt neben dem Beckenrand und beobachtet bzw. organisiert das Springen der Badegäste.
Aber nicht nur beim Springen müssen die Badegäste aufpassen, auch beim Besteigen des Sprungturmes. Ich habe schon erlebt, wie jemand – es war sogar ein Wasserspringer – beim schnellen Hochklettern abgerutscht ist und rücklings mit dem Kopf auf den Boden geknallt ist.
Welche weiteren typischen Gefahrensituationen gibt es noch?
Es kommt immer wieder vor, dass sich Kinder nicht trauen zu springen und die Leiter wieder hinabsteigen wollen – und zwar vorwärts, was viel gefährlicher ist. Da gehen wir dann hin, bitten, dass sich die Kinder umdrehen bzw. begleiten den Abstieg.
Das seitliche Springen ist ebenfalls besonders gefährlich. Es ist leider schon vorgekommen, dass ein Kind soweit zur Seite sprang, dass es auf den Beckenrand prallte und sich schwer verletzte.
Dieser Springer sollte die Wassertiefe bei diesem Eintauchwinkel genau überprüft haben!