Читать книгу Allgemeines Verwaltungsrecht - Thorsten Siegel - Страница 464
cc) Restitutionsgründe (Nr. 3)
Оглавление670
Schließlich begründen auch die in § 580 ZPO genannten Restitutionsgründe einen Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens. Sie haben jedoch im Vergleich zu den anderen Wiederaufgreifensgründen lediglich geringe praktische Bedeutung erlangt. Daher wird auf ihre Darstellung verzichtet[157].