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„Im Behördendschungel – Wer kennt sich aus?“

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A zieht Anfang des Jahres 2019 in die kreisangehörige Stadt Königsbrunn (Landkreis Augsburg). Er erkundigt sich im Folgenden, wer für seine anstehenden Verfahren der

Erteilung einer Baugenehmigung für sein geplantes Einfamilienhaus,
Verlängerung seines Personalausweises
Wasserentnahme aus dem Lochbach
Befreiung vom Anschlusszwang an die gemeindliche Kanalisation

zuständig ist. In welchem Wirkungskreis wird die Gemeinde jeweils tätig?

Abwandlung: Was würde sich ändern, wenn A in eine kreisfreie Stadt bzw. Große Kreisstadt gezogen wäre?

Rechtsschutz: Sofern A die beantragten Gestattungen nicht erhält – wen muss er mit welcher Klage jeweils verklagen?

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Kommunalrecht Bayern

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