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2.1.4 Bewacherregister (§ 11b GewO)

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Seit 01. Juni 2019 ist das Bewacherregister im Einsatz.

In diesem werden bundesweit Daten zu Bewachungsgewerbetreibenden und Bewachungspersonal sowie Angaben zur Zuverlässigkeit und Qualifikationen wie Unterrichtung oder Sachkunde gespeichert und auf aktuellem Stand gehalten. Vollzugsbehörden können die Daten, z.B. bei Vor-Ort-Kontrollen, schnell und unmittelbar abrufen, um Zuverlässigkeit und fachliche Eignung aller Wachpersonen zu überprüfen.

Hierzu wurde § 11b GewO in die Gewerbeordnung eingefügt. Das Verfahren ist in der ebenfalls neu erlassenen Verordnung über das Bewacherregister (BewachRV) geregelt.

Zu den Meldepflichten des Gewerbetreibenden s. Kapitel 2.2.7.

Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe

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