Читать книгу Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe - Ulrich Jochmann - Страница 26
2.2.3 Angaben bei der Antragstellung (§ 3 BewachV)
Оглавление§ 3 BewachV regelt, welche Informationen der Gewerbetreibende bei seinem Antrag auf Erteilung einer Gewerbeerlaubnis an die zuständige Behörde („Erlaubnisbehörde“) zu übermitteln hat.