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2.2.3 Angaben bei der Antragstellung (§ 3 BewachV)

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§ 3 BewachV regelt, welche Informationen der Gewerbetreibende bei seinem Antrag auf Erteilung einer Gewerbeerlaubnis an die zuständige Behörde („Erlaubnisbehörde“) zu übermitteln hat.

Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe

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