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2.2 Bewachungsverordnung
ОглавлениеDie Bewachungsverordnung (BewachV), die zum 01. Juni 2019 grundlegend neu gefasst wurde, basiert auf § 34a GewO. Sie regelt Details der gewerbsmäßigen Ausübung eines Bewachungsgewerbes, die im Folgenden erläutert werden, soweit sie für das Unterrichtungsverfahren relevant sind.