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§ 3 AktG und GmbHG

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Inhaltsverzeichnis

I. Zweck der folgenden Darstellung

II. Die Orientierung der beiden Gesetze am „Lebenszyklus“

III. Die wichtigsten beteiligten Personen (Organe)

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Fall 3:

Der Vorstand der M-AG, die Motorräder herstellt, beschließt einstimmig, dass das langjährige Modell M-1 ohne grundsätzliche Neuerungen weitergebaut werden soll. Demgegenüber steht der Aufsichtsrat geschlossen auf dem Standpunkt, die M-AG solle ein zukunftsweisendes Modell mit einem umweltfreundlichen Aggregat entwickeln. Wer entscheidet diese Frage oder wirkt an der Entscheidung mit? Rn. 62

53

Fall 4:

Die M-AG erhält von dem lateinamerikanischen Staat S einen Großauftrag über eine Sonderanfertigung. Die Zahlung soll einen Monat nach Eintreffen der Schiffsladung auf ein deutsches Konto erfolgen. Der Vorstand der M akzeptiert diese Bedingungen einstimmig, obwohl der Aufsichtsrat seine nach der Satzung erforderliche Zustimmung verweigert und auch keine Hauptversammlung einberufen wird.

a) Hat S einen Anspruch auf Lieferung gegen die M-AG?
b) Wie ist die Frage zu entscheiden, wenn es sich bei M um eine GmbH handelt und statt eines Aufsichtsrats die Gesellschafterversammlung ihre Zustimmung verweigert hat? Rn. 63

Teil 2 Die Organisation der Kapitalgesellschaft§ 3 AktG und GmbHG › I. Zweck der folgenden Darstellung

Gesellschaftsrecht II. Recht der Kapitalgesellschaften

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