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I. Zweck der folgenden Darstellung

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Im Mittelpunkt der folgenden Darstellung stehen das AktG und das GmbHG. Die Regeln und der Aufbau der beiden Gesetze ähneln sich. Die folgende Übersicht soll daher einen Überblick verschaffen und ein „Gefühl“ für die Fragen vermitteln, die der Gesetzgeber für regelungsbedürftig erachtet hat. Sie orientiert sich an dem „Lebenszyklus“ einer Gesellschaft. Um sich der Gesellschaftswirklichkeit weiter anzunähern, werden anschließend die Personen betrachtet, die an einer lebenden Kapitalgesellschaft, die ein Unternehmen betreibt, beteiligt sind. Auch hier gibt es viele Ähnlichkeiten zwischen den Gesetzen, so dass sich die Unterschiede zwischen einer GmbH und einer Aktiengesellschaft auf wenige zentrale Punkte beschränken (dazu schon Rn. 36 ff.).

Teil 2 Die Organisation der Kapitalgesellschaft§ 3 AktG und GmbHG › II. Die Orientierung der beiden Gesetze am „Lebenszyklus“

Gesellschaftsrecht II. Recht der Kapitalgesellschaften

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