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1.4.5 Inklusion

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Akzeptanz der Vielfalt

Die Perspektive der vollen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und an hochwertiger Bildung steht seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (United Nations 2006) durch die Bundesregierung im Jahr 2009 besonders im Fokus. Nicht-Aussonderung und Nicht-Diskriminierung wurden zwar auch in Zeiten von Integrationsbestrebungen verfolgt. Allerdings vermag erst der Leitgedanke der Inklusion eine konsequente Umsetzung der Akzeptanz von Vielfalt zu schaffen. So gilt Inklusion als unumgänglicher und zunehmend wichtiger Aufgabenbereich des Faches, um die sprachlich-kommunikativen Verwirklichungsmöglichkeiten aller Menschen zu fördern und zu sichern. Dabei sind folgende Aspekte vertieft zu berücksichtigen (Kap. 8):

 Paradigmenwandel der klassischen „Sprachheilpädagogik“ in der Perspektive zur Inklusion,

 internationale Bezüge und Vergleiche der Inklusionsbestrebungen,

 Klärung der Inklusionsdebatte im Förderschwerpunkt Sprache,

 Öffnung des Berufsbildes der Akademischen Sprachtherapie für schulische Zusammenhänge.

Pädagogik bei Beeinträchtigungen der Sprache

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