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4. Ausgleichsansprüche neben dem Zugewinnausgleich

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Für schuldrechtliche Rückabwicklungsansprüche sind die güterrechtlichen Sonderregelungen über den Zugewinn grundsätzlich abschließend.[87] Daneben sind Ausgleichsansprüche nur in folgenden Fällen möglich:

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