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2. Protestantisch-theologische Religionsphilosophie bei Emil Brunner

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Als Beispiel für die erstgenannte Auffassung soll zunächst Emil Brunners Deutung herangezogen werden.2 In seiner Schrift „Religionsphilosophie protestantischer Theologie“3 unterscheidet er eine eigentliche und eine uneigentliche Religionsphilosophie. Die erstere hat ihren Ort innerhalb der Philosophie überhaupt. Deren zentrales Problem wird – in einer etwas willkürlichen Verengung – als die „ Frage … nach dem Sinngrund“ bezeichnet. Dementsprechend erhält die eigentliche Religionsphilosophie die Aufgabe, „Sinn und Recht der Religion innerhalb des philosophisch erkannten Sinngrundes aufzuweisen“ (3). Aber sie wird von Brunner von vornherein abgewiesen. „Religionsphilosphie im eigentlichen Sinne kann es … auf dem Boden der christlichen Theologie … nicht geben“ (5); denn „der christliche Glaube, ganz besonders in der bestimmten Form der protestantischen Theologie“, ist „etwas grundsätzlich anderes als jede Philosophie“ (4).

Deshalb betont Brunner: „von einer christlichen, insbesondere einer protestantischen Religionsphilosophie kann … nur uneigentlich die Rede sein“ (4). Die Aufgabe dieser uneigentlichen Religionsphilosophie besteht einmal in der Klärung der theologischen Begrifflichkeit; sie hat „über den christlichen Sinn der auch außerhalb des Christentums gebräuchlichen Worte Offenbarung und Glaube … Auskunft zu geben“ (93). Zum anderen „hat es die ‚Religionsphilosophie‘ mit den formalen und allgemeinen Problemen des christlichen Glaubens zu tun, nämlich mit dem Begründungszusammenhang der Glaubensaussagen als solchem im Unterschied zu anderen, d.h. mit dem Problem der Offenbarung“ (7). Die hier genannten Aufgaben sind jedoch, genau betrachtet, nicht eigentlich philosophisch, sondern Sache einer theologischen Dogmatik.

Als dritte Aufgabe wird der uneigentlichen Religionsphilosophie von Brunner zugewiesen, „das Verhältnis zwischen Offenbarung und Vernunfterkenntnis … darzustellen“. Aber auch das ist, wenn sie so betrachtet wird, wie Brunner sie ansieht, keine spezifisch philosophische Aufgabe, sondern eher eine Sache der Apologetik. Jene Darstellung des Verhältnisses von Offenbarung und Vernunfterkenntnis soll nämlich ausdrücklich „von der bestimmt christlichen Voraussetzung aus“ geschehen (6); „am Wort Gottes in der Schrift messen wir die Vernunft“ (76).

Kurz: was Brunner als uneigentliche Religionsphilosophie versteht – die aber für ihn die einzig mögliche ist –, ist nichts anderes als ein „Teil der christlichen Theologie überhaupt“. Daher macht er die Voraussetzungen einer Theologie der Offenbarung, wie er sie vertritt, auch für die Religionsphilosophie verbindlich. „Der Ort der Theologie ist die Kirche, wie ihr Grund und Inhalt die Schriftoffenbarung ist. Dies aber ist auch der Ausgangspunkt einer protestantischen ‚Religionsphilosophie‘ … Sie kommt von der Theologie, und noch weiter zurück: vom Glauben her“ (6).

Diese Bindung an die Fundamente der Offenbarungstheologie ist für ein philosophisches Denken, das sich als solches versteht, offensichtlich nicht annehmbar. Der Ursprung dieser „Religionsphilosophie“ ist nicht das Philosophieren, sondern der Glaube, und ihre Rolle ist eindeutig die einer Magd der Theologie. Das besagt: sie ist für eine genuin philosophisch-theologische Fragestellung bedeutungslos.

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