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2.1 Allgemeine Gesetzmäßigkeiten des Trainings 2.1.1 Qualitätsgesetz (physiologisches Gesetz)

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Qualitätsgesetz

Beim Qualitätsgesetz handelt es sich quasi um ein übergeordnetes biologisches Gesetz, welches für die sportmedizinischen Anpassungsprozesse gilt. Nach dem physiologischen Gesetz sind Form und Funktion wechselseitig aufeinander bezogen. Organe wie z.B. die Muskeln passen sich je nach Beanspruchung in eine ganz bestimmte Richtung an. Ein bestimmter Muskelquerschnitt (= organische Form) erlaubt es dem Sportler, ein bestimmtes Gewicht zu stemmen (= Funktion). Trainiert der Sportler nun systematisch dieses Gewichtestemmen, so nimmt die Kraft des Muskels zu (= organische Form) und ermöglicht es ihm, noch größere Gewichte zu stemmen (= Funktion).

Durch eine längere Trainingsunterbrechung können sich die erworbenen Anpassungserscheinungen auch wieder zurückbilden.

Praxisbeispiele

Praxisbeispiele

Ein Basketballspieler macht viele Sprünge, um seine Sprungkraft zu steigern. Durch lang andauerndes Radfahren, Schwimmen oder Laufen nimmt die Ausdauerleistungsfähigkeit zu. Durch Sprinttraining verbessert der 100-m-Läufer seine Schnelligkeit.

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