Читать книгу Lexikon für das Lohnbüro 2022 (E-Book EPUB) - Wolfgang Schönfeld - Страница 187
1.Allgemeines
ОглавлениеDer Begriff „steuerfreie Annehmlichkeit“ findet sich in keiner gesetzlichen Vorschrift. Er ist durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs entwickelt und vom Bundesfinanzhof auch wieder aufgegeben worden. In der neueren Rechtsprechung sieht der Bundesfinanzhof grundsätzlich alles, was der Arbeitgeber im weitesten Sinne als Gegenleistung für die individuelle Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erbringt, als steuerpflichtigen Arbeitslohn an. Hiervon ausgenommen sind lediglich
LS- SV-Aufwendungen des Arbeitgebers im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse und
LS- SV-sog. Aufmerksamkeiten.
Diese Zuwendungen des Arbeitgebers sind begrifflich kein Arbeitslohn.
Hiernach ergibt sich folgendes Schema:
Zuwendung des Arbeitgebers
kein Arbeitslohn
Arbeitslohn
sog. Aufmerksamkeiten
Zuwendungen im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse
steuerfrei aufgrund besonderer gesetzlicher Regelung
steuerpflichtiger Arbeitslohn