Читать книгу Lexikon für das Lohnbüro 2022 (E-Book EPUB) - Wolfgang Schönfeld - Страница 199
ОглавлениеAnzeigen
LS+ SV+
Erhalten Arbeitnehmer von Zeitungsverlagen die Möglichkeit, unentgeltlich oder verbilligt Anzeigen in Zeitungen aufzugeben, ist dieser Vorteil grundsätzlich steuer- und beitragspflichtig.
LS- SV-
Der geldwerte Vorteil ist jedoch in Anwendung des Rabattfreibetrags (vgl. das Stichwort „Rabatte, Rabattfreibetrag“) steuer- und beitragsfrei, soweit er 1125 € im Kalenderjahr nicht übersteigt (1080 € Rabattfreibetrag zuzüglich 4 % Abschlag vom Endpreis).
Beispiel
Ein Arbeitnehmer ist bei einem Zeitungsverlag beschäftigt. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, Anzeigen im Wert von 1125 € im Kalenderjahr 2022 kostenlos aufzugeben.
Wert der kostenlosen Anzeigen
1125,— €
4 % Abschlag vom Endpreis
45,— €
verbleibender geldwerter Vorteil
1080,— €
Dieser Betrag ist steuer- und beitragsfrei, da der Rabattfreibetrag von jährlich 1080 € nicht überschritten wird.
Ist der Rabattfreibetrag von 1080 € nicht anzuwenden, weil der Vorteil nicht vom Arbeitgeber selbst, sondern von einem mit dem Arbeitgeber verbundenen Unternehmen (Konzerngesellschaft) gewährt wird, bleibt der geldwerte Vorteil nur dann steuer- und beitragsfrei, wenn die Freigrenze für Sachbezüge von 50 € (bis 31.12.2021 = 44 €) im Kalendermonat nicht überschritten wird (vgl. das Stichwort „Sachbezüge“ unter Nr. 4).