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Apothekerzuschüsse

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Apothekerzuschüsse aus der Gehaltsausgleichskasse der Apothekerkammern (GAK) an pharmazeutische Angestellte (insbesondere Frauenzulage, Kinderzulage, Dienstalterszulage) sind steuerpflichtiger Arbeitslohn, gleichgültig, ob sie über den Arbeitgeber oder von der GAK unmittelbar an die Angestellten ausgezahlt werden. Sie sind mit ihrem monatlichen Anteil zum Monatsgehalt hinzuzurechnen und mit diesem zusammen zu besteuern. Bei unmittelbarer Auszahlung durch die GAK ist zu diesem Zweck eine entsprechende Mitteilung der GAK an die Arbeitgeber erforderlich (vgl. auch das Stichwort „Lohnzahlung durch Dritte“).

Lexikon für das Lohnbüro 2022 (E-Book EPUB)

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