Читать книгу Lexikon für das Lohnbüro 2022 (E-Book EPUB) - Wolfgang Schönfeld - Страница 832

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3.Fahrten von der Wohnung zum Liegeplatz des Schiffes

Unabhängig vom Vorliegen einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit werden die Fahrtkosten auf die Höhe der Entfernungspauschale begrenzt, wenn der Arbeitgeber durch arbeitsrechtliche Festlegung bestimmt, dass sich der Arbeitnehmer dauerhaft typischerweise arbeitstäglich an einem festgelegten Ort einfinden soll, um von dort die Arbeit aufzunehmen (z. B. Fährhafen, Liegeplatz des Schiffes; § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG). „Typischerweise arbeitstäglich“ erfordert ein – bis auf Urlaubs-, Krankheits- oder Fortbildungstage – arbeitstägliches Aufsuchen desselben Ortes.

Beispiel

Der auf einem Binnenschiff angestellte Arbeitnehmer A hat auf dem Schiff keine erste Tätigkeitsstätte, da es sich nicht um eine ortsfeste betriebliche Einrichtung handelt. Er tritt seinen Dienst (Ein- und Ausschiffung) allerdings arbeitstäglich vom gleichen Fähranleger an.

Die mit dem eigenen Pkw durchgeführten Fahrten von der eigenen Wohnung des A zum Fähranleger werden lediglich in Höhe der Entfernungspauschale berücksichtigt. Seit 2021 beträgt die Entfernungspauschale für die ersten 20 vollen Entfernungskilometer jeweils 0,30 € und ab dem 21. vollen Entfernungskilometer jeweils 0,35 € (vgl. das Stichwort „Entfernungspauschale“).

LS+ SV-

Zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in diesen Fällen für die Fahrten zum Liegeplatz des Schiffes einen Fahrtkostenersatz in Höhe der Entfernungspauschale, liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor, der aber ebenfalls mit 15 % pauschal besteuert werden kann (vgl. das Stichwort „Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte“ unter Nr. 5). Dies ist folgerichtig, weil in den Fällen einer Firmenwagengestellung für diese Fahrten auch ein geldwerter Vorteil anzusetzen wäre (§ 8 Abs. 2 Satz 3 EStG).

LS- SV-

Führt der Arbeitnehmer von seiner Wohnung Fahrten zu wechselnden Liegeplätzen des Schiffes aus, können die Aufwendungen nach Reisekostengrundsätzen vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet oder vom Arbeitnehmer als Werbungskosten abgezogen werden. Entsprechendes gilt, wenn der Arbeitnehmer Fahrten zu einem bestimmten Liegeplatz „nicht arbeitstäglich“ durchführt.

Lexikon für das Lohnbüro 2022 (E-Book EPUB)

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