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2.1.3 Frühes Kolonialzeitalter

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Kolonialismus

Nach den Entdeckungsreisen ab dem 15. Jh. begann das Zeitalter des Kolonialismus, d.h. die staatliche Aneignung, Beherrschung und Ausbeutung von meist überseeischen Gebieten außerhalb des eigenen Staatsgebietes. Die koloniale Expansion war Ausdruck des Merkantilismus als zentralistische Wirtschaftspolitik des absolutistischen Staates, die im Kern darauf angelegt war, durch Erreichen einer poltisch-wirtschaftlichen Hegemonialstellung Macht und Wohlstand eines Landes zu mehren. Dem Außenhandel kam dabei eine Schlüsselrolle zu, indem eine aktive Handelsbilanz durch Erwirtschaftung von Außenhandelsüberschüssen angestrebt wurde. Der Erwerb von Kolonien als Rohstoffquellen und Absatzmärkte für industrielle Fertigwaren aus den europäischen Mutterländern (England, Spanien, Portugal, Holland u.a.) spielten in der merkantilistischen Wirtschaftspolitik eine Schlüsselrolle (vgl. WENDT 2007, S. 108; HAAS/NEUMAIR 2006, S. 192f.).

Grundzüge einer neuen Weltwirtschaft

Durch den europäischen Kolonialismus wurden letztlich alle Kontinente in den Handel und die Produktion von Gütern einbezogen und erste Grundzüge einer neuen Weltwirtschaft sichtbar gemacht. In Lateinamerika erfolgte nach Zerschlagung der Reiche der Azteken, Maja und Inka durch die Spanier die Aneignung von Edelmetallen, die Okkupation von Land durch die Haciendaökonomie und die Errichtung viehwirtschaftlicher Großbetriebe („estancias“). In der Karibik breitete sich das Plantagensystem aus, das Monokulturgüter produzierte und alleine den merkantilistischen Interessen der Mutterländer zu dienen hatte (vgl. SCHOLZ 2004, S. 55ff.).

Kolonialer Dreieckshandel

Von Westafrika breiteten die Akteure in den kolonialen Mutterländern den Sklavenhandel aus, der als kolonialer bzw. atlantischer Dreieckshandel Europa mit Afrika und Amerika durch die Seeschifffahrt verband (vgl. Karte 2–1 S. 10). Vom 16. bis zum 18. Jh. wurden Sklaven von der afrikanischen Westküste aus in die Überseekolonien Amerikas transportiert. Dort zwang man sie zur Arbeit auf Plantagen, deren Produkte (u.a. Zucker, Melasse, Rum, Tabak, Baumwolle) für die europäischen Märkte bestimmt waren. Von Europa aus wurden wiederum einfache manufakturelle Fertigerzeugnisse (u.a. Stoffe, Leder- und Glaswaren, Stahl- und Bronzebarren, aber auch Feuerwaffen) nach Westafrika exportiert, um damit neue Sklaven einzuhandeln.

Handelsgesellschaften

Neben dem kolonialen Dreieckshandel bildeten sich, ebenfalls im Zuge der europäischen kolonialen Expansion, auch zunehmende Wirtschaftsbeziehungen mit Süd- und Ostasien heraus. Einen bedeutenden Fixpunkt der kolonialen Expansion bildete vor allem Indien, von wo aus Gewürze, Baumwolle, Seide, Schmuck, Kunstgegenstände etc. nach Europa gelangten. Abgewickelt wurde dieser Handel zunächst von portugiesischen, ab dem 16. Jh. auch von französischen, holländischen, britischen und dänischen Kaufleuten und Seefahrern, die sich wegen eines steigenden Kapitalbedarfs später zu privatwirtschaftlich agierenden Handelsgesellschaften zusammenschlossen. Diese erhielten weitgehende militärische und rechtliche Befugnisse wie die Bewaffnung von Handelsschiffen, die Bewirtschaftung von Plantagen, die Errichtung von Forts und befestigten Faktoreien, Steuereinziehung und -verwaltung sowie die Ausübung der Münz- und Gerichtshoheit. Sie schufen wirtschaftliche Verknüpfungen mit den noch weitgehend unbekannten Gebieten in Übersee und galten aufgrund ihrer Privilegien als wichtiges Werkzeug kolonialer Expansion. Bedeutende Beispiele waren u.a. die 1600 gegründete „British East India Company“ und die 1602 ins Leben gerufene niederländische „Vereenigde Oostindische Compagnie“ (vgl. DÜLFER/JÖSTINGMEIER 2008, S. 22f.; BRAUDEL 1986, S. 544ff.; WALTER 2006, S. 149ff. und 159ff.).


Karte 2–1: Kolonialer Dreieckshandel

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