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Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse – The hidden treasures of your company

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Die rechtlichen Vorgaben für Geschäftsgeheimnisse wurden erst kürzlich aktualisiert. Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) ist am 26.04.2019 in Kraft getreten und hat die europäische Trade-Secret-Richtlinie (EU) 2016/943 umgesetzt. Ziel dieser Regelungen ist es, Geschäftsgeheimnisse vor unerlaubter Erlangung, Nutzung und Offenlegung zu schützen (§ 1 Abs. 1 GeschGehG).

Zuvor existierten Regelungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), insb. in §§ 17 ff. UWG. Bei der Befassung mit der Thematik ist daher Obacht geboten, da die gesetzliche Neuregelung Veränderungen in der Rechtslage mit sich gebracht hat und ältere Formulare und Musterverträge vielleicht noch nicht angepasst worden sind.

Lassen Sie sich insbesondere von der damaligen Differenzierung zwischen Betriebs- und Geschäftsgeheimnis, die Sie in älteren Texten noch finden, nicht verwirren. Diese hat keine rechtliche Bedeutung mehr. Das Betriebsgeheimnis bezieht sich auf technische Informationen, das Geschäftsgeheimnis umfasst kaufmännische Informationen. Das Gesetz nennt aber nur den Begriff des Geschäftsgeheimnisses und erfasst damit sämtliche Informationen.

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