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Startup-Recht für Dummies

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SCHUTZ VON IDEEN UND LEISTUNGEN

Ideen und Entwicklungen bilden das unternehmerische Fundament, daher müssen Sie sie besonders schützen. Und weil dies alle tun, müssen Sie auch darauf achten, dass Sie fremde Immaterialgüter nicht verletzen.

 Über Geschäftsgeheimnisse spricht man nicht. Muss trotzdem mal jemand eingeweiht werden (beispielsweise Investoren), sollte man auf eine wasserdichte Vertraulichkeitsvereinbarung achten (Non Disclosure Agreement – NDA).

 Technische Fortschritte lassen sich mit Patenten beziehungsweise Gebrauchsmusterrechten schützen, die Produktgestaltung wird vom Designrecht geschützt, die Produktkennzeichnung vom Markenrecht. Solche Gewerblichen Schutzrechte sind regelmäßig Registerrechte; sie entstehen grundsätzlich nicht von alleine, sondern setzen eine Registereintragung voraus.

 Das Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen in vielerlei Spielarten (Texte, Software, Websitedesign und vielem mehr). Vieles, was Sie (er)schaffen, ist zu Ihren Gunsten geschützt – aber vieles, was Sie von anderswoher verwenden, zugunsten von jemand anderem.

HAFTUNG UND HAFTUNGSBEGRENZUNG

Nichts ist so schlimm, wie wenn sich der Traum vom eigenen Unternehmen in einen persönlichen Albtraum verwandelt. Dies kann vermieden werden, wenn Sie Ihre persönliche Haftungssituation im Blick haben:

 Wenn Ihr Startup mit großem Risiko oder hohen Investitionen verbunden ist, sollten Sie eine Kapitalgesellschaft gründen, da Sie nur so nicht mit Ihrem Privatvermögen haften. Solange Sie in einer Personengesellschaft organisiert sind, tragen Sie für alle eingegangenen Verbindlichkeiten das Insolvenzrisiko auch Ihrer Mitgesellschafter (Stichwort: gesamtschuldnerische Haftung).

 Die Haftungsbegrenzung greift bei Kapitalgesellschaften, sobald Sie die Einlageverpflichtung erfüllen. Für die GmbH sind das 25.000 Euro. Wenn das Geld für eine GmbH nicht reicht, kann die UG (haftungsbeschränkt) eine Alternative sein.

 Wichtig ist, immer den richtigen Namenszusatz für die Rechtsform Ihres Unternehmens zu verwenden. Sonst kann es zu einer Rechtsscheinhaftung kommen, bei der alle gesellschaftsrechtliche Haftungsbegrenzungen dann futsch sind.

 Die gesellschaftsrechtliche Haftungsbegrenzung schützt (nur) die Gesellschafter. Der Gesellschaft gegenüber muss ein GmbH-Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen haften. Hier kommt Ihnen dann aber haftungstechnisch die Business-Judgement-Rule zur Hilfe. Daneben kann sich aber auch eine D&O-Versicherung empfehlen.

 Wenn sich das Unternehmen in der Krise befindet, handeln Sie bitte schnell und rechtzeitig. Ein verspäteter Insolvenzantrag kann schlimmstenfalls einen Besuch hinter schwedischen Gardinen nach sich ziehen (Insolvenzverschleppung). Die Haftungsbeschränkung einer Kapitalgesellschaft wirkt hier auch nur, wenn Sie redlich waren.

RAT UND HILFE VON ANWÄLTEN UND STEUERBERATERN

Bei Unternehmensgründungen ist das Geld oft knapp. Deshalb ist es wichtig, nicht für alles und jedes guten Rat bei teuren Beratern einzuholen; vieles kann man durch ein Buch wie dieses viel günstiger lernen und erfahren. Wichtig ist aber auch zu erkennen, wo und wann dieses Buch nicht mehr weiterhilft, weil es in der Rechtspraxis auf die Umstände des Einzelfalls ankommt oder das Haftungsrisiko zu groß ist. An vielen Stellen im Buch werden Sie deshalb darauf hingewiesen, dass Sie sich mit Ihrer individuellen Frage an einen Anwalt oder Steuerberater wenden sollten, weil es sonst ohne guten Rat noch teurer wird …

 Der Gesellschaftsvertrag (einschließlich Beteiligungsvertrag, Gesellschaftervereinbarung, Geschäftsordnung für die Geschäftsführung und so weiter) ist das Fundament Ihrer Unternehmensgründung. Wenn es hier schief und krumm ist, stimmt meist auch die Statik des Startups nicht.

 Schutzrechte (insbesondere Patente) sind oft der Eckstein einer Gründung. Wenn Sie nicht sicherstellen, dass dieser Eckstein auch Ihnen gehört, wackelt alles, was Sie darauf aufbauen wollen.

 Datenschutz kann manchmal übertrieben wirken und zu vielen Formularen führen. Im Kern Ihres Geschäftsmodells und in Bezug auf Kundendaten sollten Sie sich aber keine Lässigkeiten erlauben, da die Sanktionen sehr spürbar sein können, vor allem aber kann der Schaden der Unternehmensreputation irreparabel sein. Ähnliches gilt für die verbraucherrechtsgerechte Gestaltung des Geschäftsmodells (E-Commerce, Widerrufsrechte und so weiter).

 Bei der Gestaltung von AGB kann so viel schiefgehen, dass man es ohne anwaltliche Hilfe fast besser ganz lassen sollte.

 Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, sind die Fristen meist so knapp, dass Sie als Laie nicht die Zeit haben, sich einzuarbeiten.

 Arbeitsrechtliche Konflikte (innerbetrieblicher Schadensausgleich, Lohnvereinbarungen über Gratifikationen, sozialversicherungsrechtliche Bezüge, Motivationssteigerung durch Beteiligungsprogramme) können sehr teuer werden, auch wenn sie nur kleine Teile der Belegschaft betreffen. Bei Vergleichen und Güteverhandlungen geht es oft um ganze Jahresgehälter – und da haben Sie noch nicht mal verloren …

 Beim Unternehmensverkauf geht es um die Früchte Ihrer Gründung (und die Begrenzung nachfolgender Pflichten und Haftungen). Unbeschwert genießen können Sie nur, wenn der Erwerber Sie nicht über den Tisch zieht.

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