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Idee und der Schutz von Knowhow

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IN DIESEM KAPITEL

 Ein wichtiges Element Ihres Startups ist Ihr vorhandenes Knowhow.

 Dieses Kapitel beschäftigt sich mit rechtlichen Rahmenbedingungen und Mitteln, wie Sie dieses schützen.

Die Gründung eines neuen Unternehmens beginnt mit einer Idee.

Sie haben einen Gedankenblitz und versuchen sich an etwas vollkommen Neuem oder Sie sehen ein erfolgreiches Geschäft und denken sich: »Das kann ich besser.« Sie werden unruhig und träumen von einer Karriere als erfolgreicher Unternehmer. Auf geht’s!

Begeistert berichten Sie natürlich jedem, den Sie kennen, von Ihren Plänen, für die Sie brennen. STOPP!

Ideen genießen keinen rechtlichen Schutz!

Die meisten Gründer sind zunächst überrascht, dass gegen die Nachahmung von Geschäftsmodellen und Ideen als solchen kein rechtlicher Schutz besteht.

Es gilt das Prinzip der Nachahmungsfreiheit.

Das heißt, die Idee für Ihr Unternehmen muss nicht zwangsläufig Ihre eigene sein. Wenn Sie ein Geschäftsmodell am Markt erkennen, von dem Sie überzeugt sind, dass es Ihnen besser gelingen würde, kann das einen guten Grund für eine Gründung darstellen. Andersherum kann Ihre Idee aber ebenso von anderen kopiert werden. Also überlegen Sie sich gut, wem Sie von Ihrer Idee erzählen.

Diese Nachahmungsfreiheit ist gewünscht und stellt einen Motor für fortwährende Innovation dar.

Wenn Sie einen Onlineshop für Socken mit Löchern eröffnen wollen, können Sie das tun. Dass jemand anderes bereits vor Ihnen auf diese Idee gekommen ist, ist unerheblich.

Einzelne Ausprägungen der wirtschaftlichen Betätigung innerhalb dieser Idee lassen sich aber sehr wohl einem rechtlichen Schutz zuführen, zum Beispiel Namen, Marken, Erfindungen und Werke (siehe hierzu Kapitel 2 »Das Produkt und seine Schutzrechte«).

Das heißt, dass Sie einzelne Elemente, zum Beispiel Beschreibungstexte, Fotos oder Design eines anderen Shops, nicht einfach übernehmen dürfen. Diese sind mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit rechtlich geschützt.

Neben diesen Schutzrechten existiert auch der rechtliche Schutz des Knowhows.

Der Begriff »Knowhow« meint nicht nur technisches Wissen. Er erfasst auch die in anderen Geschäftsbereichen angesiedelten Informationen eines Unternehmens, zum Beispiel Kundendaten, Vertriebswege, optimierte Bearbeitungsprozesse und vieles mehr.

Wenn das Knowhow allgemein zugänglich ist und keinerlei rechtlichem Schutz unterliegt, ist es vollkommen in Ordnung, hieraus einen Nutzen zu ziehen.

Bei der Startup-Gründung sollte man mit seinem Knowhow daher besonders sorgfältig umgehen, da der genannte Grundsatz natürlich auch für Mitbewerber gilt. Ist Ihr Knowhow in aller Munde, darf die Konkurrenz dieses, ohne Sanktionen befürchten zu müssen, nutzen. Es besteht immer die Gefahr, dass Ihr Wissensvorsprung, den Sie sich hart erarbeitet haben, verschwindet.

Eine solche unerwünschte Weitergabe des Wissens kann auf viele Faktoren zurückzuführen sein:

 Plaudernde Mitarbeiter

 Kunden

 Vertragspartner

 Wirtschaftsspionage

Ein Bekanntwerden dieses Vorsprungs kommt für junge Unternehmen einer wirtschaftlichen Katastrophe gleich.

Erfahren am Markt etablierte Konkurrenten von Ihrer Innovation, werden diese Ihren Vorteil vollständig zunichtemachen können, da ein junges Startup normalerweise kaum in der Lage sein wird, mit der bestehenden Infrastruktur und der bereits bestehenden Vernetzung sowie der Kapitalkraft zu konkurrieren.

In der heutigen wirtschaftlichen Gesamtlage ist das besonders tragisch. Die Wirtschaften aller Industrieländer sind heutzutage innovationsbasiert. Das bedeutet, Knowhow bildet die Grundlage der Wertschöpfung und ist damit Hauptfaktor des unternehmerischen Erfolgs.

Es wäre doch schade, wenn »Hinz und Kunz« und nicht Sie selbst von Ihrem Innovationstalent profitieren. Dieses nachvollziehbare Bedürfnis, aus dem eigenen Talent einen wirtschaftlichen Vorteil zu ziehen, erkennt die Rechtsordnung auch an:

Das Recht eröffnet daher Möglichkeiten, bestimmtes Wissen zu schützen und es von der Nachahmungsfreiheit auszunehmen, um Ihren Vorteil im Wettbewerb zu erhalten. Neben den in Kapitel 2 »Das Produkt und seine Schutzrechte« erläuterten Schutzrechten, die zwar viel erfassen, aber nicht auf alle immateriellen Güter anwendbar sind, gibt es auch eine andere Möglichkeit, Informationen und Wissen zu schützen, die auf den ersten Blick banal scheint, aber eine rechtlich selbstständige Kategorie bildet: Man hält die Information geheim!

Der rechtliche Rahmen dieses Bereichs wird unter dem Begriff Knowhow-Recht zusammengefasst. Das Knowhow-Recht basiert auf der Geheimhaltung wichtiger Informationen des Unternehmens. Es wird in seiner Bedeutung oft verkannt. Anders als bei den anderen Schutzrechten bedarf es keines rechtlichen Verfahrens, sondern es kommt auf die faktische Geheimhaltung an. Daher können auch solche Informationen vom Schutz profitieren, die für andere Schutzrechte ungeeignet sind. Es gibt, anders als bei Schutzrechten, auch keine zeitlichen Ablauffristen. Wenn Wissen und Information geheim bleiben, kann der rechtliche Schutz theoretisch bis in alle Ewigkeit fortbestehen.

Die Rezeptur von Coca-Cola ist wohl eines der berühmtesten Geschäftsgeheimnisse aller Zeiten. Hätte man ein Schutzrecht hierauf angemeldet, hätte man die Rezeptur veröffentlichen müssen. Das Schutzrecht wäre mittlerweile abgelaufen und jeder würde die Rezeptur kennen und nachmachen können.

Weitere Vorteile des Knowhow-Schutzes sind seine im Vergleich zu anderen Schutzrechten geringen Kosten und die nicht bestehende Beschränkung auf territoriale Grenzen eines Landes oder Marktes.

Selbst die größten Konzerne scheuen oft davor zurück, in jedem Land ein Schutzrecht anzumelden, da die Kosten sich schnell aufsummieren können.

Schutzrechte wirken aufgrund des Territorialitätsprinzips grundsätzlich nur für das Gebiet, in dem sie angemeldet sind. Ein in Deutschland eingetragenes Schutzrecht mag zum Beispiel in Indien ohne Belang sein. Durch Ihre Anmeldung haben Sie Ihr Wissen aber publiziert. Zwar gibt es mittlerweile Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Schutzrechten, dennoch besteht die Gefahr, dass jemand Ihr Knowhow in einem anderen Land einfach kopieren kann (Einzelheiten dazu in Kapitel 2 »Das Produkt und seine Schutzrechte« im Abschnitt »Der Produktname – das Markenrecht« unter»Marke ist nicht gleich Marke – Erste strategische Weichenstellungen«).

All diese Erwägungen zeigen, dass ein Bewusstsein für den Schutz von Knowhow für die Gründung sehr wichtig ist. So sorgen Sie vielleicht dafür, dass Ihr »Erfolgsrezept« ähnlich der Rezeptur der beliebten Zuckerlimonade zukünftig ein eigenes Mysterium wird.

Startup-Recht für Dummies

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