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Die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika

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Noch waren die Vereinigten Staaten als Staatswesen nicht gefestigt. Denn die dreizehn Staaten bildeten anfangs nur einen lockeren Bund. Erst nach langer Debatte setzten sich die Befürworter einer föderalen, bundesstaatlichen Lösung durch, was zur Verfassung von 1787 führte. Es hatte sich gezeigt, dass die bis dahin bestehende Konföderation auf internationalem Parkett nicht handlungsfähig war, dass sie keine Sicherheit vor Europa garantieren konnte und dass vor allem die aus dem Unabhängigkeitskrieg zurückgebliebenen Staatsschulden ohne eine Zentralregierung nicht vernünftig reguliert werden konnten. Auch drohten im Inneren Konflikt und Rebellion. Vom 25. Mai bis 17. September 1787 trafen daher 55 Delegierte aller Staaten außer Rhode Island in Philadelphia zusammen, um zunächst eine Reform der bestehenden Verfassung zu erarbeiten. Doch rasch überschritten die Delegierten ihr Mandat und schrieben eine neue Verfassung.

Es war der 36-jährige James Madison, von dem die wichtigsten Entwürfe der Verfassung stammten. Sein Plan sah vor, eine Zentralregierung zu schaffen, die von den einzelstaatlichen Regierungen unabhängige Kompetenzen besaß. Souverän waren nicht mehr die Bürger der Einzelstaaten, sondern das Volk der Vereinigten Staaten selbst, d.h. die Union. Auch sollte die Struktur der Bundesregierung aus bikameraler Legislative, Exekutive und Jurisdiktion, die von der Legislative bestellt werden sollte, bestehen. Die größten Konflikte drehten sich um die Frage der Gewichtung der Stimmen in der nationalen Legislative und damit um das Verhältnis von Einzelstaaten und Zentralregierung bzw. von kleinen zu großen Staaten.

In der bisherigen Verfassung, den Konföderationsartikeln, hatte jeder Staat, ob klein oder groß, jeweils eine Stimme – das winzige Rhode Island besaß also das gleiche Gewicht wie die Flächenstaaten Virginia, Pennsylvania oder New York. Madison schlug vor, die Abgeordneten des Unterhauses, das spätere Repräsentantenhaus, proportional zur Bevölkerung zu wählen und zugleich dem Unterhaus mehr Kompetenzen als dem Oberhaus, dem späteren Senat, zukommen zu lassen. Dies rief jedoch den erbitterten Widerstand der Delegierten der kleinen Staaten hervor. Schließlich wurde ein Kompromiss gefunden, wonach jeder Staat zwei Mitglieder in den Senat entsenden durfte, die Mitglieder des Repräsentantenhauses aber durch Direktwahl proportional zur Bevölkerung bestimmt wurden.

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