Читать книгу Über den "tatsächlichen Zusammenhang" im Bankrottstrafrecht - Alexandra Windsberger - Страница 11
A. Der „tatsächliche Zusammenhang“ im Geltungsbereich der Konkursordnung
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Von Vielen wird gegenwärtig im Rahmen der §§ 283 ff. StGB darauf hingewiesen, dass zwischen Bankrotthandlung und Zahlungseinstellung ein „Zusammenhang“ bestehen müsse, dessen Inhalt noch immer weitestgehend ungeklärt sei.[1] Auch in der Rechtsprechung des BGH ist das Erfordernis eines solchen „Zusammenhangs“ grundsätzlich anerkannt.[2] Hierbei stützt sich die neuere Judikatur des BGH zumeist auf eine Entscheidung des BGH aus dem Jahre 1951[3], die indessen § 240 der Konkursordnung in der Fassung vom 20.5.1898[4] zum Gegenstand hatte. Diese Entscheidung im ersten Band der amtlichen Sammlung verweist nunmehr ihrerseits auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts zur Konkursordnung.[5] Erforderlich ist es daher, gewissermaßen die Primärquellen des „tatsächlichen Zusammenhangs“ näher zu untersuchen.
Teil 1 Die dogmengeschichtliche Entwicklung › A. Der „tatsächliche Zusammenhang“ im Geltungsbereich der Konkursordnung › I. Der „tatsächliche Zusammenhang“ im Kontext des einfachen Bankrotts