Читать книгу Über den "tatsächlichen Zusammenhang" im Bankrottstrafrecht - Alexandra Windsberger - Страница 6
Inhaltsverzeichnis
ОглавлениеTeil 1 Die dogmengeschichtliche Entwicklung
A.Der „tatsächliche Zusammenhang“ im Geltungsbereich der Konkursordnung
I.Der „tatsächliche Zusammenhang“ im Kontext des einfachen Bankrotts
2.Der Relativsatz „Schuldner, welche (...)“
3.Das Verhältnis zwischen Bankrotthandlung und Konkurs?
4.Die Rechtsnatur des Bankrotts in der Interpretation durch das Reichsgericht
II.Der „tatsächliche Zusammenhang“ in der Interpretation durch die konkursstrafrechtliche Rechtsprechung
1.Der „tatsächliche Zusammenhang“ im Rahmen des § 210 Nr. 2 KO
a)Die Entscheidung des 1. Senats vom 21.11.1881
b)Die Entscheidung des 2. Senats vom 27.11.1896
2.Der „tatsächliche Zusammenhang“ im Rahmen des § 209 Nr. 4 KO und § 210 Nr. 2, Var. 2 KO
a)Die Entscheidung des 3. Senats vom 8.10.1883
b)Die Entscheidung des 1. Senats vom 8.12.1884
c)Die Entscheidung des 4. Senats vom 1.4.1892
3.Der „tatsächliche Zusammenhang“ im Rahmen des § 210 Nr. 1 KO
a)Die Entscheidung des 4. Senats des BGH vom 8.6.1920
b)Die Entscheidung des BGH vom 20.3.1951
c)Die Entscheidung des 1. Senats des BGH vom 8.5.1951
4.Erste Zwischenbetrachtung: Der „tatsächliche Zusammenhang“ als unrechtsbegründender Faktor
a)Der „zeitliche“ Zusammenhang im Rahmen informationsbezogener Bankrotthandlungen
b)Der „sachliche“ Zusammenhang im Rahmen bestandsbezogener Bankrotthandlungen
c)Der „tatsächliche“ Zusammenhang als restringierendes teleologisches Korrektiv?
III.Der „tatsächliche Zusammenhang“ in der Interpretation durch das konkursstrafrechtliche Schrifttum: Zusammenhang zwischen Handlung und Erfolg?
1.Die Frage nach dem geschützten Rechtsgut
a)Zum Stand der Rechtsgüterlehre des 19. Jahrhunderts
b)Das geschützte Rechtsgut der Konkursdelikte
2.Der Relativsatz als Umschreibung der „Rechtsgutsbeeinträchtigung“
3.Zusammenhang zwischen Bankrotthandlung und „Rechtsgutsbeeinträchtigung“?
a)Der „tatsächliche Zusammenhang“ als „schuldindifferenter äußerer Zusammenhang“ zwischen Handlung und Erfolg?
b)Der „tatsächliche Zusammenhang“ als „präsumtiver Kausalzusammenhang“?
4.Zweite Zwischenbetrachtung: Der „tatsächliche Zusammenhang“ als verkappter Kausalzusammenhang?
IV.Stellungnahme: Der „tatsächliche Zusammenhang“ als Hilfsmittel einer erfolgsorientierten Auslegung
1.Dogmatische Inkonsistenzen
a)Beginn der Strafverfolgungsverjährung?
b)Inkonsistenzen im Bereich der Versuchsstrafbarkeit
c)Inkonsistenzen im Bereich der Teilnahmestrafbarkeit
B.Die Verlagerung des Unrechtszentrums auf die Bankrotthandlung: eine Perspektivenverschiebung
I.Der Bankrott als abstraktes Gefährdungsdelikt
1.Unrecht durch abstrakte Gefährdung?
2.Zahlungseinstellung/Konkurseröffnung als objektive Bedingung der Strafbarkeit?
3.Fortbestand des „tatsächlichen Zusammenhangs“?
1.Unangemessene Fixierung von Kriminalität
2.Der einfache Bankrott als Anwendungsfall einer mittelalterlichen Erfolgshaftung?
3.Der „tatsächliche Zusammenhang“ als ungeeignetes Mittel zur Beschränkung einer Erfolgshaftung
III.Der Beginn einer Reform des Konkursstrafrechts
1.Die Einwände der großen Strafrechtskommission gegen das geltende Konkursstrafrecht
2.Dogmatisch-konstruktive Ersetzung des „tatsächlichen Zusammenhangs“ durch eine Umgestaltung der Bankrottdelikte
a)Die Einführung eines konkreten Gefährdungsdelikts
b)Sonderproblem: Die Buchdelikte
3.Stellungnahme: Unzulänglichkeit der frühen Reformvorschläge
a)Die konkrete Gefahr als Surrogat für den Verletzungserfolg?
b)Einwände gegen die Beibehaltung der alten Rechtslage im Rahmen der Buchdelikte
IV.Die Versöhnung mit dem Schuldprinzip: Das 1. WiKG
1.§ 283 StGB: Der Bankrott im Kontext der „wirtschaftlichen Krise“
a)Die wirtschaftliche Krise als neues unrechtsbegründendes Merkmal
c)Auffüllen des tatbestandlichen Unrechtsgehalts durch weitere normative Tatbestandsmerkmale
d)Neuverortung des Relativsatzes in § 283 Abs. 6 StGB
2.§ 283b StGB: Die Verletzung der Buchführungs- und Bilanzierungspflicht außerhalb der Krise
a)Abstraktes Gefährdungsdelikt außerhalb der Krise
b)Inhalt und Funktion des § 283b Abs. 3 StGB
3.Konsequenz für den „tatsächlichen Zusammenhang“ nach der Gesetzesreform
C.Rückschritt durch Rechtsanwendung?
I.Nichtbeachtung der Bezugsgegenstandsänderung
II.Die Entscheidung des BVerfG zu § 240 KO
III.Die Übertragung des „tatsächlichen Zusammenhangs“ durch die Rechtsprechung in der Bundesrepublik
1.Entscheidungssammlung zum „tatsächlichen Zusammenhang“ im Rahmen des § 283b StGB
a)Die Entscheidung des BGH vom 20.12.1978
b)Die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 27.9.1979
c)Die Entscheidung des BayObLG vom 8.8.2002
d)Die Entscheidung des BayObLG vom 3.4.2003
e)Der Beschluss des 1. Senats des BGH vom 19.8.2009
f)Die Entscheidung des 1. Senats des BGH vom 13.2.2014
2.Die Anwendung des „tatsächlichen Zusammenhangs“ auf § 283 StGB
a)Die Entscheidung des 3. Senats des BGH vom 23.8.1978
b)Die Entscheidung des 1. Senats des BGH vom 10.2.1981
c)Die Entscheidung des 3. Senats des BGH vom 30.8.2007
3.Ergebnis: Rückschritt durch Rechtsanwendung
IV.Der Lösungsansatz des bankrottstrafrechtlichen Schrifttums
1.Die herrschende Auffassung: Notwendigkeit eines Zusammenhangs zwischen Handlung und Bedingung
a)Der „tatsächliche Zusammenhang“ als sog. „Gefahrrealisierungszusammenhang“
b)Der „tatsächliche Zusammenhang“ als „schuldindifferenter Kausalzusammenhang“
c)Der „tatsächliche Zusammenhang“ in Gestalt des „Gegenbeweises der Ungefährlichkeit“
d)Der „tatsächliche Zusammenhang“ als „außerordentliches Zurechnungskriterium“
e)Der „tatsächliche Zusammenhang“ als „ungeschriebene Einschränkung“ des § 283 Abs. 6 StGB
2.Notwendigkeit eines Zusammenhangs zwischen Krise und Bedingung: Der krisenspezifische „Unmittelbarkeitszusammenhang“
3.Die Gegenauffassung: Kein Bedürfnis für ein übergesetzliches Korrektiv in Form eines Zusammenhangs
V.Stellungnahme: Notwendigkeit einer übergesetzlichen Korrektur?
Teil 2 Materiellrechtliche Erforderlichkeit eines „tatsächlichen Zusammenhangs“ als übergesetzliches Korrektiv?
A.Korrekturbedürfnis im Rahmen der §§ 283 ff. StGB?
I.Der „tatsächliche Zusammenhang“ als Symptom eines korrekturbedürftigen Delikts
1.Der „tatsächliche Zusammenhang“ im Kontext sog. „Risikogeschäfte“ mit „positivem Ausgang“
2.Der „tatsächliche Zusammenhang“ im Kontext der sog. „Krisenüberwindung“
3.Der „tatsächliche Zusammenhang“ zur Vermeidung eines „ewigen Delikts“
II.Das „bedingte Gefährdungsdelikt“ als Ursache?
B.Das „bedingte Gefährdungsdelikt“ als Bezugsgegenstand
I.Zur Rechtsnatur des bedingten Gefährdungsdelikts
II.Sonstige „bedingte“ Delikte des besonderen Teils
1.Der Tatbestand des § 231 StGB
2.Der Tatbestand des § 323a StGB
3.Der Tatbestand des § 186 StGB
4.Der Tatbestand des § 113 StGB
5.Der Tatbestand des § 104a StGB
6.Der Tatbestand des § 130 OWiG
7.Zwischenergebnis: Allgemeines Korrekturbedürfnis des „bedingten Gefährdungsdelikts“
C.Allgemeines Anforderungsprofil an das „bedingte Gefährdungsdelikt“
I.Die Minimalanforderungen an das Schuldprinzip
2.Interdependenz von Kongruenzgebot und Abzugsthese
3.Das gleichzeitige Erfordernis eines „hinreichenden“ Tatbezugs
4.Die Paradoxie der objektiven Bedingung der Strafbarkeit
II.Schlussfolgerung: Zwei Interpretationsmöglichkeiten des bedingten Gefährdungsdelikts
1.Das bedingte Gefährdungsdelikt im Kontext der Verbindungsthese
2.Das bedingte Gefährdungsdelikt im Kontext der Trennungsthese
3.Konsequenz für das Bankrottstrafrecht
Teil 3 Anwendung auf das Bankrottstrafrecht
A.Interpretationsvorschlag des § 283 Abs. 1 StGB nach der Verbindungsthese
I.Ausgangspunkt: § 283 Abs. 6 StGB als „Erfolgskomponente“
II.Konsequenz: Erfordernis einer Deckungsbeziehung
1.Verknüpfung über einen Kausalzusammenhang?
a)Maßstab der Verursachung eines Erfolges
b)Formulierung eines Kausalgesetzes im Sinne des § 283 Abs. 1 StGB
2.Verknüpfung über einen Schuldzusammenhang?
3.Verknüpfung über einen tatsächlichen Zusammenhang?
III.Ablehnung der Verbindungsthese
B.Interpretationsvorschlag des § 283 Abs. 1 StGB nach der Trennungsthese
I.Dogmatische Vorüberlegungen zum Strafgrund abstrakter Gefährdungsdelikte
1.Abstraktionsüberschuss abstrakter Gefährdungsdelikte?
2.Strafgrund der abstrakt gefährlichen Handlung?
a)Legitimation abstrakter Gefährdungsdelikte nach der Präsumtionstheorie
b)Legitimation abstrakter Gefährdungsdelikte auf Grund der „generellen Gefährlichkeit“ bestimmter Tätigkeiten
3.Strafgrund des „ungefährlichen Einzelfalls“?
a)Zulassung des Gegenbeweises der Ungefährlichkeit
b)Teleologische Reduktion bei erwiesener Ungefährlichkeit der Handlung?
II.Stellungnahme: Das hier vertretene Konzept zur Begründung abstrakter Gefährdungsdelikte
a)Das abstrakte Gefährdungsverbot im Wirtschaftsstrafrecht als gesetzlich fixierte Maximin-Regel
b)Materielle Anforderungen an abstrakte Gefährdungsverbote
c)Gefahrprognose allein durch den Gesetzgeber
2.Reduktionsbedürfnis des ungefährlichen Einzelfalls
a)Unzulässigkeit teleologischer Reduktionen
b)Einschränkungsmöglichkeit ausschließlich über gesetzlich normierte „persönliche Strafausschließungsgründe“
3.Das „bedingte Gefährdungsdelikt“ als Sonderfall
III.Zwischenergebnis und Konsequenz für den weiteren Gang der Arbeit
C.Anwendung der Trennungsthese auf § 283 Abs. 1 StGB
I.Der situative Kontext der Regulierung: Die Krise
1.Konkretisierung der Krise als außergewöhnliche Entscheidungssituation
2.Konsequenz für die Einordnung des Bankrotts als abstraktes Gefährdungsdelikt?
II.Strafgrund der bestandsbezogenen Gefährdungsalternativen
1.Die herrschenden Auffassungen zum geschützten Rechtsgut der bestandsbezogenen Tatalternativen
a)Schutz der materiellen „Befriedigungsinteressen“ der Gläubiger?
b)Schutz vor „enttäuschtem Vertrauen“?
c)Schutz sonstiger „kollektiver“ Rechtsgüter?
2.Stellungnahme: die bestandsbezogenen Tatalternativen als abstrakte Vermögensgefährdungsdelikte
a)Unzureichende präventive Gläubigerschutzvorschriften des Zivilrechts
b)Der Bankrott als eine Art „Gläubigeruntreue“?
aa)Besondere Verhaltenspflichten des Schuldners in der Krise
bb)Das Schuldverhältnis in der Krise als besonderes Treueverhältnis
cc)Die Gefährdungsverbote des § 283 Abs. 1 StGB als Verfügungsverbote
c)Die einzelnen bestandsbezogenen Tatalternativen als untreueähnliche Pflichtverletzung
d)Unrechtsausschluss durch Einwilligung aller Gläubiger?
3.Zusammenfassung: Hinreichender Unrechtsgehalt der bestandsbezogenen Tatalternativen
III.Strafgrund der informationsbezogenen Tatalternativen
1.Die herrschenden Auffassungen zum Strafgrund der informationsbezogenen Tatalternativen
a)Schutz vor unzureichender Selbstinformation des Schuldners
b)Schutz vor unzureichender Fremdinformation der Verfahrensbeteiligten im Insolvenzverfahren
2.Stellungnahme
a)Einwände gegen die herrschende Meinung
b)Einwände gegen die behauptete Strukturähnlichkeit zu den Urkundsdelikten
c)Die Buchdelikte als Blankettstraftatbestände
d)Die Buchdelikte als Vermögensgefährdungsdelikte?
aa)Buchführungsverstöße gemäß § 283 Abs. 1 Nr. 5 StGB i.V.m. § 239 HGB
bb)Vernichtung von Unterlagen gemäß § 283 Abs. 1 Nr. 6 StGB i.V.m. § 257 Abs. 1 und Abs. 4 HGB
cc)Bilanzpflichtverstöße gemäß § 283 Abs. 1 Nr. 7 StGB i.V.m. §§ 242, 243 HGB
3.Zusammenfassung: Hinreichender Unrechtsgehalt der informationsbezogenen Tatalternativen in der Krise
IV.Zwischenergebnis nach der Abzugsthese
V.Zur Bedeutung der objektiven Strafbarkeitsbedingung in § 283 Abs. 6 StGB
1.Die objektive Strafbarkeitsbedingung als Zweckmäßigkeitserwägung
2.§ 283 Abs. 6 StGB als eine Art „Vorbehaltsklausel“
3.Konsequenz: Verzicht auf einen „tatsächlichen Zusammenhang“
a)Ungerechtigkeit einer vom „tatsächlichen Zusammenhang“ gelösten, zufälligen Strafverschonung?
b)Strafbefreiende Berücksichtigung der Nachholung der Buchführungs-/Bilanzierungspflicht vor Eintritt der Bedingung?
c)Erforderlichkeit einer zeitlichen Beziehung zwischen Handlung und Bedingung?
d)Berücksichtigung der Krisenüberwindung vor Bedingungseintritt?
aa)Berücksichtigung einer Sanierung im Schutzschirmverfahren
bb)Berücksichtigung einer freien Sanierung vor Bedingungseintritt
VI.Gesamtergebnis für § 283 Abs. 1 StGB
D.Anwendung der Trennungsthese auf § 283b StGB
I.Anwendung der Abzugsthese: Kein hinreichender Unrechtsgehalt in § 283b Abs. 1 StGB
II.Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung?
III.Der „tatsächliche Zusammenhang“ als Hilfsmittel?
IV.Gesamtergebnis für § 283b StGB: Unangemessene Sanktionswahl des Gesetzgebers
Teil 4 Zusammenfassung und Schlussbetrachtung
A.Der „tatsächliche Zusammenhang“ im Kontext des § 283 StGB
B.Der „tatsächliche Zusammenhang“ im Kontext des § 283b StGB