Читать книгу Über den "tatsächlichen Zusammenhang" im Bankrottstrafrecht - Alexandra Windsberger - Страница 22
2. Der „tatsächliche Zusammenhang“ im Rahmen des § 209 Nr. 4 KO und § 210 Nr. 2, Var. 2 KO
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In dieser Fallgruppe ging es darum, inwieweit die Vernichtung von Handelsbüchern (§ 209 Nr. 4 KO) auch noch nach Ende des Konkursverfahrens tatbestandsmäßig sein kann. Bereits das grundsätzliche Erfordernis eines „tatsächlichen Zusammenhangs“ war, im Gegensatz zur ersten Fallgruppe, in diesen Fällen heftig umstritten.