Читать книгу Über den "tatsächlichen Zusammenhang" im Bankrottstrafrecht - Alexandra Windsberger - Страница 22

2. Der „tatsächliche Zusammenhang“ im Rahmen des § 209 Nr. 4 KO und § 210 Nr. 2, Var. 2 KO

Оглавление

27

In dieser Fallgruppe ging es darum, inwieweit die Vernichtung von Handelsbüchern (§ 209 Nr. 4 KO) auch noch nach Ende des Konkursverfahrens tatbestandsmäßig sein kann. Bereits das grundsätzliche Erfordernis eines „tatsächlichen Zusammenhangs“ war, im Gegensatz zur ersten Fallgruppe, in diesen Fällen heftig umstritten.

Über den

Подняться наверх