Читать книгу Über den "tatsächlichen Zusammenhang" im Bankrottstrafrecht - Alexandra Windsberger - Страница 14
2. Der Relativsatz „Schuldner, welche (...)“
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Eine Bestrafung der aufgeführten Bankrotthandlung hing zusätzlich davon ab, ob die Tatsache der „Zahlungseinstellung oder Konkurseröffnung“ in der Person des Schuldners eingetreten war.[28] Auch die Beibehaltung des Relativsatzes folgte Art. 585 ff. des code de commerce, wonach ausschließlich „le commercant failli“ wegen Bankrotts zu bestrafen war.[29] Für einen strafbaren „banqueroute simple“ musste der Kaufmann die Tathandlung nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit („cessation des paiements“) vornehmen[30], es sei denn ihm gelang zwischenzeitlich die Überwindung seiner Zahlungsunfähigkeit.[31]
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Die Auslegung und Anwendung des so konzipierten Bankrotttatbestandes[32] bereitete der Rechtspraxis in Deutschland in der Folgezeit jedoch erhebliche Schwierigkeiten.[33] Wollte man den Relativsatz in die Kategorie der typischerweise bei Sonderdelikten vorkommenden besonderen persönlichen Merkmale einordnen[34], nötigte dies zu dem Schluss, dass im Hinblick auf den Eintritt des Konkurses zumindest Vorhersehbarkeit hätte verlangt werden müssen, was de facto ausgeschlossen war. Daher interpretierten manche die Zahlungseinstellung lediglich als „den Umstand, von dessen Vorhandensein die Anwendung der Vorschriften des vorliegenden Abschnitts“ abhänge[35], ohne dass die Zahlungseinstellung durch die beschriebenen Tathandlungen hätte herbeigeführt werden müssen.[36] Die Gegenansicht sah den Schwerpunkt des Unrechts gerade in der Zahlungseinstellung[37], da erst in diesem Moment eine Gefahr für die Konkursgläubiger entstehe. Vereinzelt wurde vertreten, dass es sich „lediglich um ein Anzeichen des eigentlich vorausgesetzten Merkmals der Zahlungsunfähigkeit“ handele.[38] Die Bedeutung des Relativsatzes und seine Funktion innerhalb des Gesamtunrechtstatbestandes waren mithin gegen Ende des 19. Jahrhunderts weitestgehend ungeklärt, was dazu führte, dass die Grenzen des strafrechtlich relevanten Bereichs nicht hinreichend konturiert waren.