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3 Hintergrund – »besonders sensible Daten«
ОглавлениеDie DS-GVO / Das DSG-EKD / Das KDG erkennt »besondere Kategorien personenbezogener Daten« als besonders schutzwürdig (»sensibel«/»sensitiv«) an, da ihre Verarbeitung erhebliche Risiken für die betroffenen Personen bergen können. Die Einordnung als sensible Daten ist dabei unabhängig vom jeweiligen Verarbeitungskontext und den konkreten Umständen des Einzelfalles. Sie erfolgt allein aufgrund der Zugehörigkeit zu einer der besonderen Datenkategorien.