Читать книгу Verteidigervergütung - Andreas Mertens, Christian Laustetter - Страница 26

cc) Weitere Rechtsprechung

Оглавление

63

Die Rechtsprechung reagierte in unterschiedlicher Weise auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Während sich das OLG Frankfurt nah an den BGH anlehnte,[60] hält das OLG Hamm die Grenzziehung insbesondere mangels gesetzlicher Grundlage für bedenklich im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG. Jedenfalls sieht es die Entscheidung als nicht anwendbar auf die Vereinbarung reiner Zeithonorare.[61] In einer weiteren Entscheidung betonte das OLG Hamm noch einmal die gesetzliche Verpflichtung zur Berücksichtigung aller Umstände, was eine allgemein verbindliche Höchstgrenze ausschließe.[62]

64

Der BGH bestätigte alsdann in einer Entscheidung vom 12.2.2009 seine Auffassung über die grundsätzliche Höchstgrenze beim Fünffachen der gesetzlichen Gebühren: Der Rechtsanwalt könne die Vermutung der Unangemessenheit nur durch ganz ungewöhnliche, geradezu extreme einzelfallbezogene Umstände entkräften.[63]

Verteidigervergütung

Подняться наверх