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2. Vor- und Nachteile

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Das Zeithonorar ist für den Verteidiger besonders geeignet, wenn er bei Mandatsbegründung noch nicht absehen kann, welcher Arbeitsaufwand erforderlich wird. Bei Zugrundelegung eines vernünftigen Satzes ist in jedem Fall eine angemessene Vergütung sichergestellt. Für den Mandanten ist dieser Vergütungsmodus leicht verständlich, birgt jedoch das vermeintliche Problem der völligen Ungewissheit über die auf ihn zukommenden Kosten. Überdies stellt sich für den Mandanten bei jedem Tätigwerden des Rechtsanwalts die Frage der Notwendigkeit. Vertrauen gegenüber einer guten und effizienten Arbeit des Rechtsanwalts ist hier unabdingbar.

Hinweis

Empfehlenswert ist es also, ein hohes Maß an Transparenz zu gewährleisten, etwa durch zeitnahe Abrechnungen, Übersendung von Schriftsätzen etc. sowie der Erläuterung der verschiedenen Verteidigungsschritte.

Hinweis

Vor allem kann dem Mandanten bei diesem Vergütungsmodell aufgezeigt werden, dass die anfallende Vergütung nicht zuletzt von seinem eigenen Verhalten abhängig ist: Eine ausschweifende, wiederholte und inhaltlich nicht zielführende Inanspruchnahme des Verteidigers, bspw. durch Angehörige, wird so vermieden oder eingeschränkt. Durch eigene Vorarbeiten, bspw. eine detaillierte Darstellung von Abläufen oder der beruflichen Tätigkeit (z.B. eines Arztes, dem Abrechnungsbetrug vorgeworfen wird), kann der Mandant selbst kostenmindernd tätig werden. Ein Stundenhonorar entfaltet damit nicht selten eine disziplinierende Wirkung. Endlich wird man als Verteidiger bei Erstellung der Schlussrechnung nicht selten überrascht sein, wie viele Stunden Lebenszeit man einer Sache widmete.

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Dem Vorteil des Rechtsanwalts für eine aufwändige Mandatstätigkeit kostenmäßig voll abgesichert zu sein, steht der Nachteil gegenüber, im Fall einer unerwartet schnellen und effizienten Bearbeitung bestraft zu werden. Dem kann selbstverständlich durch eine Kombination von Zeit- und Pauschalhonorar oder den Passus, es seien mindestens die gesetzlichen Gebühren geschuldet,[5] entgegen gewirkt werden.

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Schließlich ist zu beachten, dass die Vereinbarung eines Zeithonorars gegenüber dem reinen Pauschalhonorar einen nicht unerheblichen Aufwand für die Abrechnung bedeutet. Durch zeitnahe und akribische Dokumentation sowie geeignete Erfassungssysteme (etwa die marktüblichen Anwaltsprogramme) kann der Aufwand tatsächlich überschaubar gehalten werden.

Hinweis

Der Abrechnungsmodus führt zu einer transparenten Arbeitweise und Ordnung, insbesondere die Aktenführung betreffend, um dem Auftraggeber die aufgewandte Arbeitszeit berechnen zu können. Er diszipliniert mithin auch den Verteidiger. Letztlich ist die exakte Erfassung anwaltlicher Arbeitszeit Standard der großen Kanzleien sowie anderer Länder.[6]

Verteidigervergütung

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