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1. Abrechnungsmodus

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Eine Variante der Vergütungsvereinbarung lehnt sich an die gesetzliche Vergütung an, also an das RVG. Es können bestimmte Gebührentatbestände auf einen Betrag hin festgelegt werden oder die Rahmengebühren, etwa durch Erhöhung der Höchstgebühr, abgeändert werden. Ferner kann eine Einigung auf ein Mehrfaches der Mittel- oder Höchstgebühr erfolgen. Schließlich können einzelne RVG-Bestimmungen variiert werden, wie bspw. die Zusammenfassung mehrerer Termine bei Nr. 4102 VV.

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Muster 3 Vergütungsvereinbarung angelehnt an die gesetzliche Vergütung

Vergütungsvereinbarung
zwischen
Herrn Ralf Müller, Bahnhofsstraße 1, Köln,
im Folgenden: Auftraggeber,
und
Rechtsanwalt …,
im Folgenden Rechtsanwalt,
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die nachfolgend aufgeführten Kosten der Verteidigung in dem Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Köln zum Aktenzeichen: (…) sowie der sonstigen im Zusammenhang mit diesem Strafverfahren stehenden strafrechtlichen Beratung zu übernehmen. Die vereinbarte Vergütung tritt an die Stelle der gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). 2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Rechtsanwalt für die Verteidigung im Ermittlungsverfahren sowie die sonstige im Zusammenhang mit diesem Ermittlungsverfahren stehende strafrechtliche Beratung eine Vergütung in Höhe des Dreifachen der entstandenen gesetzlichen Höchstgebühren nach dem RVG zu bezahlen. 3. (Auslagen, insbes.: Umsatzsteuer/Vorschüsse/Fälligkeit/Hinweise)
Verteidigervergütung

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