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1. Abrechnungsmodus

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Den höchsten Grad an Klarheit für alle Beteiligten dürfte durch den Abschluss einer Pauschalvereinbarung erreicht werden. Für eine bestimmte Tätigkeit erhält der Verteidiger ein vorher festgesetztes Honorar. Auf diese Art und Weise kann sowohl die gesamte Verteidigungstätigkeit in einer Sache vergütet werden als auch ein Teil oder Verfahrensabschnitt, wie bspw. das Ermittlungsverfahren oder jeder einzelne Hauptverhandlungstag.

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Muster 9 Pauschalvereinbarung

Vergütungsvereinbarung
zwischen
Herrn Ralf Müller, Bahnhofsstraße 1, Köln,
im Folgenden: Auftraggeber,
und
Rechtsanwalt …,
im Folgenden: Rechtsanwalt,
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die nachfolgend aufgeführten Kosten der Verteidigung in dem Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Köln zum Aktenzeichen: (…) sowie der sonstigen im Zusammenhang mit diesem Strafverfahren stehenden strafrechtlichen Beratung zu übernehmen. Die vereinbarte Vergütung tritt an die Stelle der gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). 2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Rechtsanwalt für die Verteidigung im Ermittlungsverfahren sowie die sonstige im Zusammenhang mit dieser Strafsache stehende strafrechtliche Beratung im Ermittlungsverfahren ein Pauschalhonorar in Höhe von netto 2.500 € (in Worten: zweitausendfünfhundert Euro) zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer zu bezahlen. 3. Für das etwaig weitere gerichtliche Verfahren (Zwischen- und Hauptverfahren erster Instanz) bleibt der Abschluss einer neuen Vergütungsvereinbarung vorbehalten. 4. Auslagenregelung (…) 5. Hinweise (…) 6. Vertragsdauer: Dieser Vertrag kann von jeder Partei zu jedem Zeitpunkt gekündigt werden. Betreffend die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund gelten die Bestimmungen der §§ 626 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Im Fall vorzeitiger Beendigung des Vertrages sind mindestens diejenigen Gebührentatbestände gem. dem RVG zu vergüten, die bis zu diesem Zeitpunkt entstanden sind. 7. Vorschuss: Der Rechtsanwalt kann von dem Auftraggeber jederzeit einen angemessenen Vorschuss verlangen. 8. Fälligkeit: Die Pauschale und die Auslagen werden fällig, wenn… 9. Für den Fall, dass die Tätigkeit des Anwalts im Ermittlungsverfahren deutlich mehr Aufwand erfordert als im Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung abzusehen war, soll eine neue Vergütungsvereinbarung, angepasst an die aktuelle Mandatsentwicklung, abgeschlossen werden.
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