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2. Mandatsbezogene Kriterien

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Nach der unter Rn. 122 genannten Untersuchung orientieren sich die Rechtsanwälte bei der Preisfindung am Häufigsten an der fachlichen Schwierigkeit des zu bearbeitenden Mandats.[15] Während dieses Kriterium für jede Vergütungsvereinbarung Geltung beanspruchen kann, ist für die Pauschalvereinbarung der zu erwartende Aufwand der eigenen Tätigkeit von ganz entscheidender Bedeutung. Berücksichtigt werden kann ferner die Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten sowie ein eventuell erhöhtes Haftungsrisiko. Generell muss der Strafverteidiger – anders als bspw. sein wirtschaftsrechtlicher Kollege – fortwährend im Blick behalten, dass er regelmäßig nicht durch Dauermandate längerfristig abgesichert ist. Gleichwohl kann das alles nicht unabhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen des konkreten Mandanten gesehen werden.

Verteidigervergütung

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