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C. Weitere Bestandteile der Vergütungsvereinbarung
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Neben den bei Abschluss einer Vergütungsvereinbarung von Gesetzes wegen zu beachtenden Formvorschriften sowie der Festlegung auf eine Vergütungsform und die Höhe der Vergütung kann es Sinn ergeben, weitere Punkte ausdrücklich in die Vereinbarung aufzunehmen. Zum einen sind das solche Ergänzungen, die grundsätzlich aufgenommen werden sollten und zum anderen solche, deren Niederlegung von Fall zu Fall abgewogen werden sollte. Jedenfalls sollte man sie bei Abschluss im Blick behalten, um eine umfassende, unmissverständliche und wirtschaftlich angemessene Vereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Auftraggeber herstellen zu können.
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