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2. Vor- und Nachteile

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Der Vorteil einer Pauschalvereinbarung liegt in der Kalkulierbarkeit: Der Mandant kann sicher absehen, welche Kosten auf ihn zukommen. Der Verteidiger wiederum kann mit einem festen Honorar rechnen. Problematisch wird es indes, wenn er den im Mandat anstehenden Aufwand falsch einschätzte, dann besteht nicht allein die wirtschaftliche Gefahr einer ungünstigen Bezahlung, es kann sogar unter (extremen) Umständen zu einer berufsrechtlich relevanten Gebührenunterschreitung kommen.[26]

Hinweis

Eine Pauschalvereinbarung sollte daher regelmäßig nur respektive erst dann abgeschlossen werden, wenn der erforderliche Arbeitsaufwand hinreichend überblickt werden kann. Dabei hilft es, die Vergütung der einzelnen Verfahrensabschnitte nacheinander zu vereinbaren. Selten wird es nämlich möglich sein, bei Annahme eines Mandats im Ermittlungsverfahren die Anzahl der erforderlichen Hauptverhandlungstage vorherzusehen. Alternativ kann sich die Aufnahme nachfolgender Klausel anbieten: Für den Fall, dass die Tätigkeit des Anwalts deutlich mehr Aufwand erfordert als im Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung abzusehen war, soll eine neue Vergütungsvereinbarung, angepasst an die Mandatsentwicklung, abgeschlossen werden.

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Weitere Differenzierungen können eine wirtschaftlich angemessene Vergütung sicherstellen, etwa wenn der erste Hauptverhandlungstag, bei dem es durch eine Absprache zu einem schnellen Verfahrensabschluss kommen könnte, höher bemessen wird als die weiteren Termine.

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Beachtet werden muss besonders bei der Pauschalvereinbarung, dass es nicht zu einer unangemessen hohen Vergütung i.S.d. § 3a Abs. 2 RVG kommt. Dieses Problem wurde nun durch das Bundesverfassungsgericht entschärft, darf gleichwohl nicht völlig aus dem Blick verloren werden. Insbesondere ist nicht jede Dokumentation der geleisteten Dienste respektive des zeitlichen Aufwandes überflüssig![27]

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In praktischer Hinsicht kann der Verteidiger einerseits zwar auf eine detaillierte Aufzeichnung der billables verzichten und dadurch Zeit sparen, andererseits muss er damit rechnen, vom Mandanten und seiner Verwandtschaft etwas häufiger in Anspruch genommen zu werden, als müsste jede Kontaktaufnahme eigens vergüten werden.

Verteidigervergütung

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