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1. Betriebwirtschaftliche Kalkulation

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Ein Gemeinplatz ist es, bei der Preisfindung zunächst das eigene wirtschaftliche Überleben im Blick zu haben: Jeder Rechtsanwalt muss eine eigene, immer wieder aktualisierte betriebswirtschaftliche Kalkulation zur Steuerung seiner Wirtschaftlichkeit, Rentabilität und Liquidität durchführen. Sehr unterschiedlich ist etwa die Kostenstruktur von Kanzleien. Durchschnittlich dürfte eine Kostenquote in Höhe von ungefähr 50 % oder mehr anzunehmen sein.[11] Abweichungen nach oben oder unten sind selbstverständlich möglich, und wohl vor allem davon abhängig, wie weit man auf Personal angewiesen respektive zu verzichten bereit ist. Legt man die monatlichen Fixkosten zu Grunde und bedenkt die Steuerpflicht, die Ausgaben zur Krankenversicherung sowie Altersvorsorge,[12] so lassen sich der notwendige Mindestumsatz und damit ein wirtschaftlich auskömmlicher Stundesatz errechnen.[13]

Hinweis

Natürlich sind solche Berechnungen nutzlos, wenn das kalkulierte Honorar gegenüber dem Mandanten nicht durchzusetzen ist. Wenigstens zur Selbstkontrolle sollte auf eine vernünftige betriebwirtschaftliche Steuerung der eigenen Tätigkeit jedoch nicht verzichtet werden. In Zeiten einer vermeintlichen Anwaltsschwemme[14] ist ferner die Insinuation des Kaputtmachens der Preise ein ambivalentes Thema, das jeder für sich selbst beantworten muss.

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