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ОглавлениеLandstände
Landstände sind seit dem Hochmittelalter die Vertreter gewisser Bevölkerungsgruppen (Klerus, Adel, Bürger, Bauern), die gemeinsam mit dem Landesherrn die Herrschaft über ein Land ausüben. Dieser Dualismus zwischen Landesherrn und Landständen findet im Landtag seine Umsetzung. In der Frühen Neuzeit verlieren sie fast überall weitgehend ihre Mitwirkungsrechte.
Von der Bedeutung der leges fundamentales lässt sich die spätere Höherrangigkeit der Verfassung ableiten. Die „Staatsgrundgesetze“ vom späten Mittelalter bis zum Konstitutionalismus umfassen Herrschaftsverträge, Freiheitsbriefe, Nachfolgeregelungen und dynastische Hausgesetze, Friedensschlüsse, aber auch Wahlkapitulationen.