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Jean Bodin, Legitimität und Souveränität Aus: Brand/Hattenhauer, Rechtsstaat, 41

In meiner Definition habe ich gesagt, die Untertanen sollen dem königlichen Alleinherrscher Gehorsam erweisen, womit zum Ausdruck gebracht sein soll, daß bei ihm allein die unumschränkte Souveränität liegt. Der König hat den Gesetzen der Natur zu gehorchen, d.h. die Lenkung seiner Untertanen und all sein Handeln haben sich an der natürlichen Gerechtigkeit auszurichten, deren Licht so hell und klar leuchtet, wie der Glanz der Sonne. Das wahre Wesen der königlichen Monokratie zeigt sich also darin, daß der Fürst den natürlichen Gesetzen ebenso bereitwillig Gehorsam erweist, wie er es von seinen Untertanten verlangt.

Hugo Grotius

Zu den wichtigsten Vertretern der Neuzeit im Zusammenhang mit der Ausformulierung einer neuen Staatenlehre zählt der im holländischen Delft geborene Hugo Grotius (1583–1645). In seinem letztlich das Völkerrecht begründenden Werk De jure belli ac pacis libri tres beschrieb er das Recht in Zeiten von Krieg und Frieden, aber auch die Rechtsverhältnisse zwischen Einzelpersonen. Er ging von einem Naturrecht aus, das dem Menschen von Gott gegeben und ewig und unveränderlich war.

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