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2.2.1.3Leistungen der Sozialhilfe (§ 8 SGB XII)

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Die Sozialhilfe umfasst verschiedene Leistungen. Diese sind in § 8 SGB XII abschließend aufgezählt:

•Hilfe zum Lebensunterhalt

•Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

•Hilfen zur Gesundheit

•Hilfe zur Pflege

•Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

•Hilfe in anderen Lebenslagen

Der Schwerpunkt in diesem Lehrbuch liegt auf der Hilfe zum Lebensunterhalt, die im 3. Kapitel des SGB XII (§§ 27–40) geregelt ist, und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, geregelt im 4. Kapitel SGB XII (§§ 41–46b). Beide Leistungen dienen dazu, den laufenden Lebensunterhalt der Leistungsempfänger sicherzustellen. Jedoch müssen die Personen, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen können, andere Voraussetzungen erfüllen als diejenigen, die Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen können.

Die weiteren Leistungen sind im 5. bis 9. Kapitel des SGB XII geregelt (§§ 47–74) und werden auch als Hilfen in besonderen Lebenslagen bezeichnet. Ein Überblick über diese Leistungen findet sich in Kapitel 7.

Sozialrecht

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