Читать книгу Sozialrecht - Annett Stöckle - Страница 36

2.2.1.4.6Bedarfsdeckungsprinzip

Оглавление

Das Bedarfsdeckungsprinzip steht nicht ausdrücklich im SGB XII, sondern ergibt sich aus den zuvor genannten Sozialhilfegrundsätzen, insbesondere aus dem Gesamtfallgrundsatz und dem Gegenwärtigkeitsprinzip. Gemeint ist damit, dass der gesamte Bedarf, den eine Person gegenwärtig (also meistens in einem Kalendermonat) hat, zu decken ist, aber eben nicht mehr (z. B. der Bedarf für das ganze Jahr im Voraus) und auch nicht weniger. Nähere Einzelheiten zum Bedarfsdeckungsprinzip finden sich in Kapitel 6.3.

Sozialrecht

Подняться наверх