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2.3.3Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI

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Die gesetzliche Pflegeversicherung finanziert verschiedene Leistungen für Pflegebedürftige. Unter anderem erbringt die Pflegekasse Pflegegeld, wenn die benötigte Hilfe bei der Pflege privat beschafft wird. Oftmals werden damit die Aufwendungen der Angehörigen gedeckt, die die Pflege durchführen.

Die Auszahlung erfolgt direkt an den Versicherten und kann von diesem frei verwendet werden. Pflegegeld wird unabhängig vom Einkommen gezahlt. Die Höhe richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad. Nähere Einzelheiten finden Sie in Kapitel 7.

Sozialrecht

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