Читать книгу Völkerrecht - Bernhard Kempen - Страница 276
На сайте Литреса книга снята с продажи.
I. Allgemeines
ОглавлениеDas universelle Gewaltverbot konkretisiert die Pflicht zur Erhaltung des Weltfriedens. Es verbietet weltweit, Konflikte mit militärischer Gewalt auszutragen. Völkerrechtlich verbindlich normiert wurde das Verbot mit der Gründung der → Vereinten Nationen in Art. 2 Ziff. 4 UN-Ch.; es gilt auch als → Völkergewohnheitsrecht. Zudem ist es Bestandteil des → ius cogens und begründet eine → erga omnes wirkende Verpflichtung.