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2. Anwendung/Androhung von Gewalt
ОглавлениеDem Begriff der Gewalt (force) kommt bei der Bestimmung des sachlichen Anwendungsbereichs des Gewaltverbots eine zentrale Bedeutung zu. Die → Generalversammlung der Vereinten Nationen hat 1970 in der → Friendly Relations Declaration u. a. den Versuch unternommen, diesem Begriff klarere Konturen zu verleihen. Die Deklaration ist zwar rechtlich unverbindlich, spiegelt in Teilbereichen jedoch die Rechtsüberzeugung der Staaten wider. Neben der Friendly Relations Declaration kann auch die 1974 ebenfalls von der Generalversammlung verabschiedete Aggressionsdefinition (Definition of Aggression) als Auslegungshilfe für die Bestimmung des Anwendungsbereiches des Gewaltverbots herangezogen werde, obwohl diese Definition eigentlich den Begriff der Angriffshandlung (act of aggression) im Sinne von Art. 39 UN-Ch. näher bestimmen soll.