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1. Vorlage der erfolgreichen Bürgerinitiative bei der Europäischen Kommission
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Die von den nationalen Behörden ausgestellten Bescheinigungen legen die Organisatoren der Europäischen Kommission gemeinsam mit Informationen über die Quellen der Unterstützung und Finanzierung der Bürgerinitiative vor. Ist die erforderliche Zahl von Unterstützungsbekundungen erreicht worden, wird das Ergebnis im Online-Register veröffentlicht. Weiterhin gibt die Europäische Kommission den Organisatoren Gelegenheit, ihr im Detail die mit der Bürgerinitiative angesprochenen Aspekte zu erläutern.
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Binnen dreier Monate entscheidet die Europäische Kommission über die rechtlichen und politischen Schlussfolgerungen, die sie aus der Bürgerinitiative gezogen hat. Innerhalb der Dreimonatsfrist ist den Organisatoren Gelegenheit zu geben, ihr Ansinnen in einer öffentlichen Anhörung im Europäischen Parlament vorzustellen, wobei sicherzustellen ist, dass andere interessierte Organe und Einrichtungen der Europäischen Union, sowie die Europäische Kommission vertreten sind.