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1. Allgemeines
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Die DSGVO hat am 25.5.2018 die Datenschutz-RL vollständig abgelöst und sich zudem spürbar auf das Datenschutzrecht der Mitgliedstaaten ausgewirkt. Mit ihr wird eine Vollharmonisierung des Datenschutzrechts in den Mitgliedstaaten angestrebt. Als Reaktion der deutschen Rechtsordnung sind weite Teile des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes und auch der Landesdatenschutzgesetze überarbeitet und überlagert worden, weil die DSGVO insoweit Anwendungsvorrang genießt (→ Anwendungsvorrang des EU-Rechts). In Systematik und Terminologie knüpft die DSGVO an die Datenschutz-RL an; inhaltlich vollzieht sie jedoch einen erheblichen Entwicklungsschritt.