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VI. Würdigung der Bürgerinitiative
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Die Europäische Bürgerinitiative soll der Verbesserung der demokratischen Funktionsweise der Europäischen Union dienen und dem Unionsbürger Gelegenheit geben, sich am demokratischen Leben der Union zu beteiligen.
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Dieses Ziel wird mit den einschlägigen Instrumenten grundsätzlich erreicht. Allerdings stellen sich die Anforderungen an die Organisation einer solchen Initiative als relativ aufwändig und komplex dar. Hier kann nur mit den Informations- und Beratungsangeboten entgegengewirkt werden, welche die Europäische Kommission zu unterbreiten verpflichtet ist und welche diese auch anbietet.
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Dass bei erfolgreicher Durchführung einer Bürgerinitiative keine unbedingte Pflicht für die Europäische Kommission anzunehmen ist, ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren einzuleiten, mag von den Organisatoren beklagt werden, liegt aber letztlich in der Konsequenz der Regelungen auch des Primärrechts in vergleichbaren Fällen.