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I. Entstehung

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Der Europarat ist eine Internationale Organisation, die 1949 als Reaktion auf die Gräueltaten des Zweiten Weltkriegs gegründet wurde. Auch wenn Winston Churchill bei seiner Zürcher Rede davon sprach, es müssten „some kind of United States of Europe“ aufgebaut werden, blieb der Europarat hinsichtlich seines Integrationsgrads deutlich hinter demjenigen der heutigen Europäischen Union zurück. Insbesondere besitzen die Organe des Europarates nicht die Kompetenz zum Erlass von verbindlichen, in der nationalen Rechtsordnung der Mitgliedstaaten wirkenden Sekundärrechtsakten. Der Europarat ist somit keine Supranationale, sondern „nur“ eine Internationale Organisation.

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Eine wesentliche Zäsur für den Europarat war der Fall des Eisernen Vorhangs. Während der Europarat 1949 von zehn ausschließlich westeuropäischen Staaten gegründet wurde, umfasst die Organisation heute 47 Mitgliedstaaten (inklusive Russlands und der Türkei), d.h. alle europäischen Staaten bis auf Weißrussland, das Kosovo sowie den Vatikan. Hierdurch haben sich sowohl der Charakter der Organisation als auch ihre Herausforderungen nachhaltig verändert. Die Aufnahme der Kandidaten erfolgte in dem Bewusstsein, dass die neu entstandenen Staaten aus Mittel- und Osteuropa den Standard des Europarates im Hinblick auf Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte noch nicht vollständig erfüllten. Sie gleichwohl in die europäischen Strukturen einzubinden, war eine politische Entscheidung, die seinerzeit vom Rücktritt des stellvertretenden Generalsekretärs begleitet wurde.

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Sitz der Organisation ist Straßburg. Die Flagge des Europarats (zwölf goldene Sterne auf blauem Grund) wurde später mit Gestattung der Organisation von der Europäischen Union übernommen.

EEuroparat (Marten Breuer) › II. Gründungsvertrag, Organe

Europarecht

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