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2. Rechtsstaatlichkeit
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Die Venedig-Kommission (offizieller Titel: „Europäische Kommission für Demokratie durch Recht“) wurde nach dem Fall des Eisernen Vorhangs als ein Organ geschaffen, das primär die neu entstandenen Demokratien in Mittel- und Osteuropa in verfassungsrechtlichen Fragen beraten sollte. Mittlerweile hat die Venedig-Kommission die Fokussierung auf diese Staaten längst aufgegeben. Vielmehr erarbeitet sie Stellungnahmen zu aktuellen Vorhaben (z.B. Gesetzentwürfen in einzelnen Mitgliedstaaten) auf der Grundlage rechtsvergleichender Standards – letztlich damit auf der Grundlage von soft law. Die Aktivitäten der Kommission reichen weit über den Europarat hinaus, denn neben allen 47 Europaratsstaaten gehören der Kommission auch 14 nichteuropäische Staaten an. Rechtsgrundlage ist ein sog. Erweitertes Abkommen (Enlarged Agreement).
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Auf einem Erweiterten Abkommen basiert ebenfalls die Staatengruppe gegen Korruption (GRECO), der neben allen Europaratsstaaten noch Weißrussland sowie die USA angehören. GRECO funktioniert nach einem System gegenseitiger Evaluierung sowie von peer pressure im Bereich der Korruptionsbekämpfung.
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Die Gruppe zur Zusammenarbeit in Sachen Bekämpfung von Drogenmissbrauch und illegalem Handel mit Rauschgiften (sog. Pompidou-Gruppe) wurde 1971 auf Initiative des damaligen französischen Präsidenten gegründet. Sie basiert heute auf einem Erweiterten Teilabkommen, d.h. neben etlichen (nicht allen) Europaratsstaaten gehören der Gruppe auch nichteuropäische Staaten wie Israel oder Mexiko an. Insgesamt hat die Gruppe derzeit 39 Mitglieder. Sie unterhält enge Kontakte zu anderen Organisationen im Kampf gegen Drogenmissbrauch sowohl auf EU- als auch auf UN-Ebene.
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Auf das Übereinkommen des Europarats über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und über die Finanzierung des Terrorismus von 1990 (BGBl. 1998 II S. 519) stützt sich die Tätigkeit des Expertenausschusses für die Bewertung von Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (MONEYVAL). Es funktioniert ähnlich wie GRECO auf der Basis von gegenseitigen Evaluierungen sowie peer pressure.
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Zwei weitere Institutionen aus dem Bereich des Kampfes gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität sollen hier noch genannt werden: Einerseits der Expertenausschuss für Terrorismus (CODEXTER) als ein Unterorgan des Ministerkomitees sowie andererseits das T-CY Committee, das die Cybercrime-Konvention (Übereinkommen des Europarates über Computerkriminalität oder Budapest-Konvention) von 2001 (BGBl. 2008 II S. 1242) fortentwickelt.
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Die Datenschutzkonvention von 1981 (Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten, BGBl. 1985 II S. 538) ist der erste völkerrechtlich bindende Vertrag im Bereich des Datenschutzes. Als sog. offenes Übereinkommen steht die Konvention nicht nur den Mitgliedstaaten des Europarats, sondern auch nichteuropäischen Staaten offen. Mit insgesamt 53 Vertragsstaaten ist sie außergewöhnlich erfolgreich. Im Mai 2018 wurde ein Protokoll verabschiedet (CETS No. 223), durch das die Datenschutzkonvention modernisiert, insbesondere auf den EU-Standard der Datenschutz-Grundverordnung angehoben werden soll.
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Einen besonders innovativen Ansatz verfolgt die Kommission für die Effizienz der Justiz (CEPEJ). Ihre Arbeit basiert auf der Auswertung statistischer Daten, um einen Vergleich der sehr unterschiedlichen Justizsysteme im Hinblick auf ihre Effizienz zu ermöglichen. Diese Ergebnisse werden u.a. auch von der → Europäischen Kommission herangezogen.