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V. Verhältnis zur Europäischen Union

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Solange sich die Integration i.R.d. Europäischen Gemeinschaften im Wesentlichen auf die Wirtschaftsintegration beschränkte, war das Überschneidungspotential mit dem Europarat vergleichsweise gering. Diese Situation hat sich heute grundlegend gewandelt. Das führt teilweise dazu, dass Europarat und Europäische Union rivalisierende Interessen verfolgen. Überwiegend gestaltet sich die Kooperation jedoch positiv, da zum einen die EU die besondere Expertise des Europarates anerkennt, zum anderen der Europarat etwa zur Realisierung konkreter Projekte auf Unterstützung durch die EU angewiesen ist. Formale Grundlage für die Zusammenarbeit ist heute das Memorandum of Understanding von 2007.

EEuroparat (Marten Breuer) › VI. Bewertung

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